Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 191

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Gerade dieser Täterkreis muss aber sinnvollerweise unter ständiger Behandlung ste­hen. Daher ist es notwendig die gesetzlichen Rahmenbedingungen soweit zu verän­dern, dass Sexualstraftäter lebenslänglich unter Beobachtung und in Behandlung ste­hen, vor allem in Hinblick darauf, dass die Wirkung der triebdämpfenden Medikamente durch verschiedene Gegenmaßnahmen wie Alkoholkonsum, Einnahme stimulierender Suchtmittel wie Kokain und auch hoch dosierter männlicher Sexualhormone ganz oder teilweise wieder aufgehoben werden kann.

Gerade einschlägig Verurteilte, die aus der Haft entlassen wurden, stellen oftmals ein unkalkulierbares Risiko dar und müssen behandelt werden, weil der sonst bei anderen Deliktstypen mögliche Resozialisierungsvorgang vom Ansatz her beim Sexualstraftä­terkreis, insbesondere bei Kinderschändern, nicht greift.

Die diesbezüglichen kriminologischen Erkenntnisse sind hinlänglich gesichert (und auch publiziert) und zeigen klar auf, dass bei dem spezifisch angesprochenen Deli­quenztypus es nur durch einen chemisch-hormonellen Eingriff möglich ist, die triebge­steuerte Rückfälligkeit hintanzuhalten bzw. zu beseitigen.

Dahingehend ist es notwendig, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, die es ermög­licht, dass der Eingriff der chemischen Kastration für Kinderschänder und andere Sexu­alstraftäter auch ohne deren Zustimmung durchgeführt werden kann und dass eine solche chemische Kastration dauerhaft durchzuführen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellst möglich eine Vorla­ge zum Strafgesetzbuch zuzuleiten, die beinhaltet, dass die Anwendung der chemi­schen Kastration wider Kinderschänder und andere Sexualstraftäter auch ohne deren Zustimmung durchgeführt werden kann und die Möglichkeit einer dauerhaften Kastra­tion vorsieht.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Pilz. Gesamtrestredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.47.13

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sollte die Justiz – da geht es gar nicht um Gnade oder nicht Gnade – nach Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung vorgehen, und ich gehe davon aus, dass das der Fall sein wird, dann spricht vieles dafür, dass wir heute eine der letzten Reden des Abgeordne­ten Westenthaler in diesem Haus gehört haben. Das letzte Wort liegt zu Recht bei der Justiz. (Beifall bei den Grünen.)

Es sollten sich nur Abgeordnete, die selbst aus wahrscheinlich sehr guten Gründen – zumindest rechtsstaatlich guten Gründen – zu Fällen für die Justiz geworden sind und wahrscheinlich jetzt noch in klarerem Maße werden, überlegen, was das bedeutet, wenn sie keine Gnade verlangen.

Herr Abgeordneter Westenthaler, Sie könnten schon bald in die Lage kommen, wo es um Gnade geht (Abg. Mag. Hakl: Sie waren ja schon öfter in dieser Situation, Herr Pilz!), aber wir sind Ihrem Vorschlag in einem Punkt nahegetreten, weil eines die Men-


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