Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 198

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Es ist – und ich glaube, Sie werden das nicht abstreiten – unser gemeinsames dringen­des Anliegen, diese Diskriminierung zu beenden. Da sind wir uns sicherlich einig. Aber uns geht es dabei um eine Mehrheit in diesem Haus. Wir wollen das hier mit Mehrheit beschließen. Das ist der entscheidende Punkt!

Für die eingetragene Partnerschaft zeichnet sich jetzt eine Mehrheit in diesem Haus ab. Jetzt gibt es endlich in der ÖVP in dieser Frage Bewegung. Ich kann mich noch er­innern an Zeiten, wo wir mit der ÖVP in anderen Fragen der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gekämpft haben. Nun gibt es diesbezüglich endlich auch in der ÖVP Bewegung, und wir sind jetzt in einer Phase, wo es um viele Fragen bei den Verhandlungen, bei den Gesprächen geht. Genau deswegen ... (Abg. Öllinger: Jetzt gibt es wieder ein Stückwerk!)

Nein! Das ist der entscheidende Punkt, und das meine ich ganz ernst: Wenn wir dafür eine Mehrheit im Haus haben wollen, dann ist jetzt ein Fristsetzungsantrag kontrapro­duktiv! (Abg. Öllinger: Warum?) Sie wissen ganz genau, dass es darum geht, ernst­haft zu verhandeln und gemeinsam mit der ÖVP in dieser Sache eine Vorlage zu ma­chen. Und dieser Antrag wäre kontraproduktiv, und das wissen Sie genau.

Dass Sie zu diesem Thema die Kurzdebatte nützen, ist okay, das finde ich richtig. Aber wenn wir das Gesetz gemeinsam beschließen wollen, dann ist eine Fristsetzung bis zum 4. Dezember kontraproduktiv. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Brosz: Die sechs Wochen reichen nicht?)

18.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. Ihre maximale Redezeit beträgt ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


18.10.06

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Begrün­dung des Zivilpakt-Gesetzes lässt sich unter der Überschrift „Wesen des Zivilpakts“ Folgendes entnehmen:

Der Zivilpakt ist etwas für Lebenspartner, die „die Art ihrer Lebensführung und die Aus­gestaltung ihrer Beziehung zueinander völlig frei und subjektiv gestalten können“. „Es gibt keinen Pflichtenkatalog wie für die Ehe“, die Auflösung des Zivilpakts geschieht kurz und schmerzlos. Nach der Auflösung besteht auch „keine Verpflichtung mehr, dem/der LebenspartnerIn den Lebensstandard zu erhalten.“

Nur dann, wenn einer der beiden Lebenspartner für das eigene Fortkommen nicht mehr Sorge tragen kann, sei es wegen der Haushaltsführung und/oder der Kindererzie­hung, dann soll auf das als antiquiert beschriebene Institut der Ehe zurückgegriffen werden.

Die Ehe wird damit auf eine Einrichtung reduziert, die bloß dem Zweck der Sicherung des Unterhalts dient, sie erfüllt quasi eine Art Sozialhilfefunktion auf zivilrechtlicher Ebene. Entscheidet man sich demgegenüber für den Zivilpakt, so pickt man sich damit die Rosinen aus der Institution der Ehe heraus. (Abg. Öllinger: Das stimmt ja nicht!)

Vor dem Hintergrund der Begründung des Zivilpakt-Gesetzes wird vor allem ein Wider­spruch zum ebenfalls von den Grünen gestellten Antrag auf Öffnung der Ehe für gleich­geschlechtliche Paare deutlich: In der Begründung zum Zivilpakt-Gesetz wird etwa ausgeführt, dass die Ehe nicht grüner Sozialpolitik entspricht; grüne Sozialpolitik gehe vielmehr von der Vorstellung aus, „dass soziale Sicherungssysteme auf Basis individu­eller Absicherung funktionieren und Menschen nicht über ihre emotionalen Beziehun­gen in ,unfreiwillige‘ wirtschaftliche Abhängigkeit geraten“. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Ja!)

 


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