Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 199

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Weiters wird ausgeführt, dass sich das „Vertrauen auf den Unterhaltsanspruch auf­grund der Haushaltsführung beziehungsweise das Hintanstellen des eigenen Fortkom­mens, wie dies traditionell den Frauen als Ideal angepriesen wird“, für die Ehe als „ob­solet“ erweist. (Abg. Sburny: Ja!)

Als negativ wird auch hervorgehoben, „dass es bei den Ehescheidungsverfahren um die volle Existenz geht und diese mit entsprechender Härte und gegenseitigen Be­schuldigungen geführt werden“. (Abg. Öllinger: Sie haben das nicht verstanden!)

Nach dieser Beschreibung des Wesens der Ehe ist es für mich eigentlich erstaunlich, dass in einem anderen Antrag der Grünen gefordert wird, diese Ehe für gleichge­schlechtliche Paare zu öffnen. Konsequenterweise müssten Sie eigentlich froh darüber sein, dass gleichgeschlechtliche Paare vor dieser unzumutbaren Ehe geschützt wer­den. (Rufe bei der ÖVP: Genau!)

Wir sehen demgegenüber ... (Abg. Sburny: Sie können es ihnen ja offen lassen!) – Hören Sie sich einmal an, was wir unter Ehe verstehen! Wir sehen nämlich demgegen­über die Ehe als das tragende Fundament der Familie. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen daher auch die zentrale Bedeutung der Ehe nicht schmälern und sind gegen eine „Ehe light“. Wir wollen ... (Abg. Sburny: Sie sind im falschen Jahrhundert gelan­det, wenn Sie gleichgeschlechtliche Partnerschaften ...!) – Hören Sie mir zu, dann sage ich Ihnen, wie wir uns unser weiteres Vorgehen vorstellen: Wir wollen nämlich den Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sehr wohl die Möglichkeit geben, füreinander Verantwortung zu übernehmen! (Abg. Öllinger: Also doch Ehe!)

Im bereits erwähnten Perspektivengruppen-Papier der ÖVP wird ja die Schaffung eines Partnerschaftsgesetzes für gleichgeschlechtliche Paare vorgeschlagen. Damit soll ein neues Rechtsinstitut geschaffen werden, das der Beziehung von gleichgeschlechtli­chen Paaren einen rechtlich gesicherten Rahmen gibt, mit einer klaren Abgrenzung zur zivilen Ehe. – An der Umsetzung dieses Vorhabens wird derzeit gearbeitet.

Frau Kollegin Glawischnig (Abg. Dr. Stummvoll: Wo ist sie denn?!), Sie sehen also, dass wir das Perspektivengruppen-Papier tatsächlich als klaren Auftrag für die Umset­zung in die Realität sehen, Sie wissen aber auch, dass es dazu der Änderung einer Reihe von verschiedenen Gesetzen bedarf.

Ich habe im Justizausschuss die mit der Einführung des Zivilpakt-Gesetzes verbunde­nen sozialversicherungsrechtlichen Änderungen als fehlerhaft kritisiert. Wir wollen in unserem Entwurf eines Partnerschaftsgesetzes solche Fehler vermeiden und gehen daher an dieses Vorhaben mit der notwendigen Sorgfalt heran. (Beifall bei der ÖVP.) Dies braucht Zeit, und diese Zeit wollen wir uns nehmen! Aus diesem Grund lehnen wir auch den vorliegenden Fristsetzungsantrag ab. – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

18.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Öllinger – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Steinhauser –: Klär sie auf, Albert! Es ist drin­gend notwendig!)

 


18.15.02

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! 21 Jahre ist die ÖVP nun in der Regierung, und es gibt wahrscheinlich kein Arbeitsge­biet, bei dem sie deutlicher ihre Handschrift hinterlassen hat, indem sie auf Stillstand gesetzt hat. Es ist eigentlich skurril: Dadurch, nichts zu machen, seine Handschrift zei­gen, ist eine politische Leistung!

 


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