Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 203

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cke und es wird nur mehr über dieses eine Segment diskutiert, nämlich über die Frage der Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften. Ich sage das bewusst: Wir ha­ben bei einer Modernisierung des Ehe- und Scheidungsrechtes insgesamt einen Rege­lungsbedarf, und da kann dann diese eine Frage auch ein Teilaspekt sein, aber sie sollte nicht im Vordergrund stehen.

Dazu sage ich Ihnen ganz grundsätzlich: Wie Menschen zusammenleben, das ist ihre Privatsache, da soll sich der Staat überhaupt nicht einmischen. Ich sage aber auch ganz deutlich, der Staat soll nur dort fördern und unterstützen, wo die Gesellschaft ein Interesse hat, und das ist dort, wo Familien, vor allem mit Kindern, vorhanden sind, weil daran hat die Gesellschaft natürlich ... (Abg. Öllinger: Dann dürfen die Siebzigjäh­rigen auch nicht mehr heiraten!) – Das ist, wenn Sie mir richtig zugehört haben, keine Frage der Ehe, sondern eine Frage der Familie mit Kindern.

Und all die Ideen, die da gekommen sind mit Förderungen, mit Unterstützungen – wir hatten einmal die Diskussion bei den Sozialversicherungsbeiträgen –, da sage ich ein klares Nein für Privilegierungen von Partnerschaften ohne Kinder – und ich sage auch hier wieder bewusst: ohne Kinder!

Man kann über all das reden, aber Sie selbst haben es nicht ganz durchdacht, weil Sie sich immer wieder auch auf das Scheidungs- und auf das Eherecht des alten Gesetzes beziehen, zum Teil auch widersprüchlich. Sie sagen, das Ganze kann man unter den Bedingungen auflösen, die für eine einvernehmliche Scheidung gelten, da ist aber eine sechsmonatige Trennung notwendig, und dann schreiben Sie im zweiten Absatz: Wenn das nicht der Fall ist, kann man nach sechs Monaten auf jeden Fall vor Gericht die Trennung begehren. – Das ist ein bisschen merkwürdig und nicht ganz durchdacht. Das nur ein kleines Schlaglicht dazu.

Deshalb sind wir bereit, darüber im Ausschuss zu diskutieren, deshalb sagen wir ja zur Fristsetzung (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), aber nein zu den Inhalten, die in diesem Antrag verlangt werden. (Beifall beim BZÖ.)

18.28


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir über den Antrag der Abgeordne­ten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen ab, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 3/A der Abgeordneten Mag. Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivil­pakt geschaffen und weitere Gesetze geändert werden, eine Frist bis 4. Dezember 2007 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Daher ist der Antrag abgelehnt.

18.28.59Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich nehme die Verhandlungen über den 9. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Nächster Redner dazu ist Herr Abgeordneter Wöginger mit einer freiwilligen Redezeit­beschränkung von 2 Minuten. – Bitte.

 


18.29.13

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zurück zur Novelle des Ausländerbeschäf­tigungsgesetzes.

 


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