Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 208

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erdings Universitätenkonferenz heißt – war, diese Quote für die Forscher und Forsche­rinnen aufzuheben. Dazu konnten Sie sich nicht aufraffen. Das heißt, Sie gehen offen­sichtlich gar nicht davon aus, dass da sehr viele mehr kommen werden, sonst würden Sie gleich sehen, dass da einfach sehr wenig Spielraum vorhanden ist. Das heißt, die Aufhebung der Quote war für Sie kein Thema.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Einkommensschwellenwert. Auch das wurde in der Be­gutachtung diskutiert, in dem Fall interessanterweise von der Wirtschaftskammer. „Ein­kommensschwellenwert“ heißt, dass man ein bestimmtes Einkommen haben muss, um hierbleiben zu können. Momentan sind das 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage, das sind ein bisschen mehr als 2 300 €. Wenn Sie wissen und daran denken, in wel­cher Einkommenssituation junge ForscherInnen und junge WissenschafterInnen sind, dann werden Sie sehen, dass für sehr viele das Problem entsteht, dass sie eben nicht über dieser Grenze sind.

Der Vorschlag der WKO lautete, eine klitzekleine Verbesserung zu machen und ein­fach einmal auf 50 Prozent herunterzugehen – das wären 1 920 € –, was in dem Be­reich auch noch ziemlich viel ist. (Abg. Dr. Graf: Das stimmt ja nicht!) Nicht einmal da­zu konnten Sie sich aufraffen. Das ist also wirklich eine mutlose, eine winzig kleine Verbesserung, die Sie jetzt in dieser Novelle vorgenommen haben.

Ich weiß allerdings, dass es für sehr viele Forscher und Forscherinnen ein wichtiger Punkt ist, dass ihre Angehörigen, ihre Ehepartner/-partnerinnen beziehungsweise auch erwachsene Kinder die Möglichkeit haben, in Österreich zu arbeiten. Das heißt, dass sie das sehr positiv sehen. Deswegen werden wir in zweiter Lesung diesem Teil auch zustimmen, um einfach zu zeigen, dass wir, auch wenn es nur ein winzig kleiner Schritt ist, zumindest dem zustimmen. Aber, wie gesagt, das ist weit davon entfernt, eine wirk­liche Verbesserung für den Forschungsstandort zu sein.

Ein dritter Kritikpunkt noch: Bundesminister Hahn hat am Beginn dieser Debatte im Sommer großartig angekündigt, dass es auch Verbesserungen für Studierende geben wird. Das heißt, es gab eine Ankündigung, dass Studierende dann auch diesen geeig­neten Wohnsitz nicht mehr nachweisen müssen beziehungsweise dann, wenn sie Eig­nungsprüfungen machen müssen, zumindest im Land bleiben können, bis das Ergeb­nis dieser Eignungsprüfung vorliegt, und nicht dazwischen ausreisen müssen. In dieser Hinsicht hat sich in der Novelle gar nichts niedergeschlagen. Hahn hat sich in dieser Sache überhaupt nicht durchgesetzt, und für die Studierenden verbessert sich da über­haupt nichts.

Das heißt, alles in allem ist es aus unserer Sicht eine winzig kleine, wirklich mutlose Verbesserung. Wenn das passieren soll, was Bartenstein in einer Aussendung im Sep­tember sagt, worin er nämlich behauptet, Österreich wird damit, mit dieser winzigen Novelle, zu einem der attraktivsten Forschungsstandorte im internationalen Vergleich, dann kann man das, glaube ich, nur als lächerlich bezeichnen. Da braucht es wirklich ganz andere Maßnahmen: mehr Geld für die Universitäten, eine gemeinsam getragene Forschungsstrategie, verbesserte Bedingungen für die Frauen in der Forschung und vieles mehr. Dann werden wir uns vielleicht irgendwann dem internationalen Standard annähern. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Kö­nigsberger-Ludwig. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.36.43

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ich möchte einmal ganz kurz in


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