Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 212

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Das heutige Thema ist das Ausländerbeschäftigungsgesetz; auch ich möchte mich den Forscherinnen und Forschern widmen. Es ist sehr vieles schon gesagt worden. Es ist erstmalig möglich, dass auch Forscher in privaten Bereichen im Prinzip von diesem Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen werden. Was uns allerdings ein biss­chen fehlt, ist die Definition: Was ist Forschung?

Es ist einzig und allein in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf gestanden, dass For­schung und Entwicklung, also das Hervorbringen neuer Erkenntnisse, und die daraus folgende akademische Lehre unter Forschung zu verstehen ist. – Das ist uns ein biss­chen zu eng gegriffen. Wir haben versucht, zu recherchieren und zu schauen, ob es die Möglichkeit gibt, eine auch international gültige Definition zu finden, was For­schung, auch Forschung im privaten Bereich ist, und haben im Technologiebe­richt 2007 eine Statistik gefunden, die sich mit Beschäftigten in der Forschung im priva­ten Bereich beschäftigt.

Diese Statistik beruht auf dem von der OECD herausgegebenen Frascati-Handbuch. Ich möchte daraus zitieren, was dort als Forschung bezeichnet wird, und zwar: Als be­währte Regel insbesondere zur Abgrenzung der experimentellen Entwicklung von Pro­duktionstätigkeiten kann gelten, dass alle Tätigkeiten, deren primäres Ziel die weitere technische Verbesserung des Produktes oder des Verfahrens ist, der Forschung und Entwicklung zuzuordnen sind. Sind hingegen das Produkt oder das Verfahren im We­sentlichen festgelegt und ist das primäre Ziel der weiteren Arbeiten die Marktentwick­lung oder soll durch diese Arbeiten das Produktionssystem zum reibungslosen Funktio­nieren gebracht werden, dann können diese Tätigkeiten nicht mehr der Forschung und Entwicklung zugerechnet werden.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, wir haben gehört, dass die Arbeitsgruppe auch zu diesem Thema tagt. Wir würden uns sehr freuen, wenn auch eine solche Definition Ein­gang ins Gesetz finden würde. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung. (Abg. Dr. Graf – in Richtung SPÖ –: Was ma­chen Sie mit den Geisteswissenschaften? – Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glo­ckenzeichen.) – Ich darf Sie, meine Damen und Herren, bitten, die Plätze einzuneh­men! Wir haben nunmehr über 20 Abstimmungen durchzuführen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 215 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Amon, Csörgits, Kolleginnen und Kollegen einen Zu­satz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsanträgen sowie von dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes entsprechend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 Ziffer 1 bezieht.

 


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