Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 239

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich einen Be­richt zuzuleiten, der die Tragweite der am 30.04.2007 in Washington unterzeichneten Rahmenabkommen zur Errichtung einer transatlantischen Wirtschaftsgemeinschaft in allen Bereichen vom Patentrecht bis zum Einsatz von gentechnisch veränderten Orga­nismen darstellt.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schalle. Für 3 Minuten haben Sie sich gemeldet. – Bitte.

 


20.03.54

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! – Sie ist weg. – Es geht ums Patentgesetz 1970. Die Novelle dient in erster Linie der Beschlussfassung von ergänzenden Maßnahmen zur EU-Verordnung, die in den Mitgliedstaaten ohnehin unmittelbar gelten. Hier geht es um die Verordnung über Kinderarzneimittel sowie um den Schutz von geographischen Angaben und Ursprungs­bezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Weiters sind Anpassungen der Bestimmungen über das Erfindungswesen an das Europäische Patentübereinkommen notwendig.

Ich darf noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag von Herrn Abgeordnetem Pirkl­huber eingehen, was die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie betrifft, und auf seine For­derungen nach einem Patentierungsverbot von Lebewesen.

Wir haben es uns während unserer Regierungsbeteiligung mit der Umsetzung dieser Richtlinie nicht leicht gemacht. Es wurde sogar eine eigene parlamentarische Enquete dazu veranstaltet. Tatsache ist aber, dass in der Richtlinie klar festgeschrieben ist, dass der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwick­lung nicht patentierbar ist.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass wir dieser Novelle unsere Zustimmung erteilen werden.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, mich einmal bei den vielen hervorra­genden Mitarbeitern des Österreichischen Patentamtes für ihre Tätigkeit im Hinter­grund, aber im Interesse Österreichs, insbesondere zur Absicherung der heimischen Wirtschaft bedanken. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mayer mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.05.48

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in meinen Ausführungen das Ganze positiv angehen und auf die enorme Bedeutung hinweisen, die das Patentgesetz, das heute zur Änderung an­steht, für unser Österreichisches Patentamt hat.

Ich weiß schon, das Patentgesetz nimmt Bezug auf das EPÜ, das Europäische Patent­übereinkommen, und muss mit diesem in Einklang gebracht werden. Ich möchte aber


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