Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 242

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Patent auf Leben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag ausspre­chen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transatlantic Free Trade Area.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag ausspre­chen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

20.14.0713. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (217 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das ASFINAG-Ge­setz geändert werden (239 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. 3 Minuten Wunschrede­zeit. – Bitte.

 


20.14.44

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Die Umsetzung der EU-Wegekostenricht­linie durch dieses Gesetz ist im Prinzip durchaus akzeptabel; sie bringt einige Verbes­serungen, wir sind EU-konform unterwegs. Es wurden allerdings Chancen, die die Um­setzung der EU-Richtlinie eröffnet, nicht realisiert, und deshalb werden wir dieses Bun­desstraßen-Mautgesetz und das ASFINAG-Gesetz leider ablehnen müssen. Das aus einem ganz einfachen Grund: Sie senken sogar die Strafen für Mautprellerei! Derzeit müssen die LenkerInnen 400 € zahlen, wenn sie sich bei der elektronischen Maut nicht ordentlich eingecheckt haben, in Zukunft wird das Strafausmaß auf 300 € gesenkt.

Mir ist ganz klar, dass das ein Anliegen der Arbeiterkammer ist, die „die von Unterneh­mern getriebenen Fahrzeuglenker“ – unter Anführungszeichen – schonen und schüt­zen möchte. Wir waren immer dafür, dass eigentlich die Unternehmen haften und die Unternehmen für Mautprellerei aufkommen sollten und nicht die Fahrerinnen und Fah­rer. Aber Sie senken einfach die entsprechenden Strafen. – Das ist der eine Grund für unsere Ablehnung.

Der andere Grund für unsere Ablehnung ist, dass Sie unter dem Titel „Ökologisierung der Lkw-Maut“ den Transitverkehr per Lkw in Österreich deutlich vergünstigen. Die Transit-Lkw sind nämlich moderne, relativ schadstoffarme Lkw, und die sollen in Zu­kunft durch die von Ihnen vorgesehene Staffelung der Mauthöhen begünstigt werden und weniger Maut zahlen. Im Gegensatz dazu sollen die alten Stinker mehr Maut zah­len. Nur gibt es derer relativ wenig, und insofern ist Ihre Umsetzung der EU-Richtlinie, ist Ihre sozusagen Billigtarif-Politik für die Transit-Lkw eigentlich kontraproduktiv.

In Summe hätten wir uns ein couragierteres Vorgehen bei der Umsetzung der EU-We­gekostenrichtlinie erwartet. Herr Minister Faymann – Frau Staatssekretärin, Sie wissen es – hat eine Verdoppelung der Lkw-Maut versprochen. Nichts davon ist jetzt der Fall; ich weiß, dass dafür EU-Verhandlungen Bedingung sind. Außerdem wurde noch die Al­pentransitbörse diskutiert, und auch hier gibt es keinen Vorstoß.

 


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