Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 256

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da sie durch die Anbringungspflicht (Aufkleben) der Vignette bei jedem Fahrzeug zwei- bis dreifach zur Kasse gebeten werden, obwohl sie nur mit jeweils einem Fahrzeug auf der Autobahn oder Schnellstraße unterwegs sein können.

Nach Schätzungen der ASFINAG gibt es in Österreich zwischen 200.000 und 250.000 Besitzer von Wechselkennzeichen. In der Praxis werden unter diesen vor allem Zweitautos, Oldtimer und alle nicht ständig in Gebrauch stehenden Fahrzeuge zugelassen. Voraussetzung ist aber, dass sie alle das gleiche Kennzeichenformat be­sitzen und in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen, ect.) fallen.

Jedoch wird nur ein Zulassungsschein, indem alle Fahrzeuge eingetragen sind, ausge­stellt. Schließlich ist die motorbezogene Versicherungssteuer und die -prämie bei allen Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen nur für jenes Fahrzeug zu bezahlen, welches der hö­heren Steuer unterliegt.

Daher darf die Benachteiligung der Betroffenen, für jedes Auto eine eigene Vignette kaufen zu müssen nicht länger aufrecht bleiben. Eine Änderung bei der Entrichtung der zeitabhängigen Maut ist dringend erforderlich. Laut Umfragen zufolge sind die Besitzer von Wechselkennzeichen auch bereit, dass sie ihren Beitrag leisten. Dieser darf aber nicht die Fortsetzung der Benachteiligung beinhalten.

Mit einem Zuschlag soll eine weitgehend aufwandsneutrale Mehrfach-Vignette umge­setzt werden. Damit soll es auch gelingen, dass dem Straßenbau keine all zu hohen Mittel entgehen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, die Beendi­gung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern sicherzustellen und rasch Gesetzesvorschläge vorzulegen, welche die Verwendung einer weitgehend auf­wandsneutralen Mehrfachvignette für Zulassungsbesitzer von Wechselkennzeichen vorsehen.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Kranzl. – Bitte.

 


20.46.15

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte kurz auf einige Debatten­beiträge eingehen, und zwar einerseits auf die Diskussion betreffend Korridorvignette in Vorarlberg. Ich bin jetzt persönlich etwas überrascht, weil sich nicht nur Minister Fay­mann fast eine Woche lang in Vorarlberg aufgehalten hat, sich dort intensiv erkundigt und Gespräche geführt hat, sondern auch meine Wenigkeit, und uns eigentlich dort vermittelt worden ist, dass eine Vignette mit kürzerer Dauer – ob Tagesvignette, ob Vignette für einzelne Fahrten – ein unbedingtes Muss beziehungsweise auch ein Wunsch der Vorarlberger Bevölkerung wäre. – Deshalb wurde auch diese Korridorvig­nette geschaffen.

Ich möchte aber auch anführen, dass sie eine zeitliche Begrenzung hat: einerseits bis der Pfändertunnel fertiggestellt ist. Sollte sich andererseits – es ist auch eine Verord-


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