Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 265

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Ich darf als Tiroler Vertreter auch darauf verweisen, dass die leidgeprüften Pitztaler schon seit sechs Jahren versuchen, aus Sicherheitsgründen endlich einmal eine Talab­fahrt im Pitztal zu bewerkstelligen, aber da sind es eben die Grünen, die dagegen Sturm laufen und sagen: Nein, es darf keine Talabfahrt gebaut werden!

Es darf auch kein Notweg gebaut werden, denn der Umweltanwalt hat gegen diesen Notweg wieder Einspruch erhoben. Jetzt haben die armen Pitztaler einen Notweg, aber der darf nicht befahren werden. Auf der anderen Seite kommt das BMVIT daher und sagt: Ihr Pitztaler habt letztes Jahr neue Anlagen aufgestellt, und ihr müsst uns garan­tieren, dass die Touristen auch in einem Unglücksfall ins Tal heruntergebracht wer­den. – Da beißt sich wirklich die Katze in den Schwanz: Einmal ist man für die Sicher­heit, einmal ist man gegen die Sicherheit.

Ich bin froh darüber, dass wir dieses Seilbahngesetz haben, denn wir stehen hinter der Tourismuswirtschaft und wollen auch jenen Bergbahnen und Regionen helfen, die sich finanziell nicht so leicht tun. Deswegen ist das eine gescheite Sache, und ich danke für diese Initiative, die natürlich voll und ganz unsere Unterstützung erhält. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Rädler: Ein vernünftiger Mensch!)

21.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dolinschek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. 

 


21.15.20

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Seit November 2003 ist das Seilbahngesetz nicht mehr im Eisenbahngesetz geregelt, sondern in einem eigenen Gesetz. Und wenn eben vier Jahre ins Land ziehen, ist es notwendig, gewisse Anpassungen durchzuführen, Anpassungen, die sowohl der euro­päischen Richtlinie als auch dem Vollzug entsprechen und die Abwicklung verbessern. Wir werden dieser Regierungsvorlage jedenfalls zustimmen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

21.15


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Lohfeyer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


21.15.52

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Mit dem Seilbahnge­setz 2003 wurde unter anderem eine EU-Richtlinie über Seilbahnen für den Personen­verkehr betreffend technische Anforderungen und Sicherheit in Österreich umgesetzt. Mit der vorliegenden Novelle dieses Gesetzes aus 2003 werden rechtliche Vorausset­zungen geschaffen, um den Vollzug sowie die praktische Umsetzung von Bestimmun­gen zu vereinfachen und zu gestalten.

Ich halte hier ausdrücklich noch einmal fest, dass die vorgesehenen Änderungen unter anderem hauptsächlich im Interesse der Sicherheit erforderlich sind.

Ich möchte ganz kurz noch auf die Bedeutung der Seilbahnen für die österreichische Tourismuswirtschaft eingehen. 263 Seilbahnunternehmungen mit insgesamt über 3 000 Anlagen in ganz Österreich sind als Motor insbesondere für den Wintersport ein wirklich bedeutsamer Wirtschaftsfaktor für die gesamte Tourismusbranche. Und die Seilbahngesellschaften sind für die Sicherung von vielen Arbeitsplätzen tragende Fak­toren. Vor allem für die ländlichen Regionen sind die mehr als 14 000 Arbeitsplätze, davon 6 000 Ganzjahresarbeitsplätze, von ungemeiner Wichtigkeit.

 


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