Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 281

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ist eben eine hoch qualifizierte; da sollte es keine allzu großen Unterschiede geben, keinesfalls aber Gehaltsunterschiede bis zu 40 Prozent. Aber noch bedeutungsvoller ist die Position „führende Tätigkeiten“, wo die Frauen nahezu die Hälfte an Lohneinbu­ßen hinnehmen müssen.

Bedenklich ist es auch dann, wenn es im öffentlichen Bereich genauso ist, wo wir es gemeinsam in der Hand haben, für Gerechtigkeit zu sorgen. Auch da wird im Bereich „hoch qualifiziert“ mit 41 500 € bei den Frauen und 51 800 € bei den Männern deutlich der Nachteil für die Frauen klar. Was die Position „führende Tätigkeiten“ anlangt – 47 000 € zu 55 000 € –, ist es etwas besser geworden, aber da werden wir in nächster Zeit noch sehr, sehr viel zu tun haben.

Meine Damen und Herren, wir haben es vor Augen geführt bekommen – und das sollte uns Auftrag genug sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Staatssekretärin Silhavy zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


22.09.36

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Ich werde mich sehr kurz fassen, denn die Zeit ist schon sehr vorgeschritten, möchte zunächst aber doch ein paar Anmerkungen zu den Aus­führungen des Herrn Abgeordneten Rossmann machen, der ja die Politik dezidiert an­gesprochen hat.

Der öffentliche Dienst, meine Damen und Herren, ist Vorbild für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, auch wenn wir es dort noch nicht zu 100 Prozent zu einer Gleichbehandlung geschafft haben. Seit den neunziger Jahren gibt es Frauenförder­pläne, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass eben die Unterschiede der Ge­schlechterentlohnung da nicht so ausgeprägt sind. In diesem Zusammenhang darf ich darauf verweisen, dass Frau Bundesministerin Bures in den Verhandlungen mit dem öffentlichen Dienst auch da mehr Drive hineinbringen will, schauen will, dass auch im öffentlichen Dienst mehr Frauen in Führungspositionen kommen, um auch da die glä­serne Decke zu durchstoßen und auch da Vorbildwirkung für die Privatwirtschaft zu schaffen, an die ich auch appellieren möchte, diesem Vorbild Folge zu leisten.

Bereits seit Jahren ist bekannt, dass gerade der Ausstieg aus dem Berufsleben infolge von Kinderbetreuung und Kindererziehung einer der wesentlichsten Punkte ist, warum Frauen geringere Entlohnungen haben als Männer. Ich darf darauf hinweisen, das nicht zuletzt deshalb in diesem Hohen Hause die Kindergeldflexibilisierung, das heißt, die Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldes beschlossen worden ist, um nämlich auch kürzere Ausstiege zu ermöglichen und trotzdem eine Gleichbehandlung der Kin­der und der Mütter beziehungsweise auch der Väter, wenn sie es in Anspruch nehmen, was man hofft, dass dadurch geschehen wird, zu erreichen.

Ein wesentlicher Punkt ist auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das ist ein Schwerpunkt, den sich nicht nur die Frauenministerin, sondern auch die Staatssekretä­rin im BMWA gesetzt hat. Im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen gab es einen weiteren Kick-off zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen gerade in angebotsärmeren und -schwächeren Regionen. Es hat auch hier die Politik bereits auf die Erkenntnisse aus dem Bericht entsprechend reagiert.

Nicht zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir bereits mit Jahresbeginn den Ausgleichszulagenrichtsatz über die Armutsschwelle angehoben haben. Wir haben da­mit versucht, gerade jener Bevölkerungsgruppe, wo die Einkommensschwächsten sind, ein entsprechendes Einkommen zu sichern.

 


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