Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 282

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Anhand dieser paar Punkte habe ich, Herr Kollege Rossmann und meine Damen und Herren dieses Hohen Hauses, unter Beweis gestellt, dass die neue Bundesregierung ernsthaft und mit allen Mitteln bemüht ist, die Erkenntnisse aus diesem Bericht politisch so umzusetzen, dass gerade jene Benachteiligungen, die aufgezeigt wurden, beseitigt werden. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 3 Minuten. – Bitte.

 


22.12.01

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Als Erstes gleich zum Entschließungsantrag der Freiheitlichen: Ja, das ist mir einsichtig! Es geht um den § 9. Nebeneinkünfte sind auch Einkünfte. Die müssen zwar gemeldet werden – Sie kennen das Ritual –, aber warum die dann mehr oder weniger auf einer Geheimliste aufscheinen sollen, ist nicht ganz einsichtig. Inso­fern ist die Intention der Sache sehr wohl klar, auch wenn die Überschriften nicht zu­sammenstimmen. Es geht um den § 9; das hat er deutlich zum Ausdruck gebracht.

Aus dem gleichen Bezügebegrenzungsgesetz, über das wir hier reden, nehme ich Arti­kel 1 § 8 heraus und darf mich dem Hauptpunkt zuwenden. In diesem Zusammenhang darf ich zweimal den Dank aussprechen an den Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser, weil er mich nämlich in dieser Sache eines Besseren belehrt hat.

Ich kann mich noch erinnern: Als wir an die Umsetzung des Bezügebegrenzungsgeset­zes gegangen sind – das ist ja alles noch nicht so alt –, haben sich viele gefragt, man­che auch im Rechnungshof: Wieso muss das der Rechnungshof publizieren und da he­rumtun?

Fakt ist, dass die Daten von der Statistik Austria kommen. Vielen Dank auch an diese Stelle – jetzt haben ich noch einen dritten Dank dazwischen eingeflochten –, weil diese auch mit Rat und Tat den Abgeordneten im Ausschuss zur Verfügung stand; ich weiß nicht, ob das hier schon erwähnt wurde.

Also das funktioniert. Natürlich könnte man sagen – worauf der Vorgänger, Herr Dr. Fiedler, hingearbeitet hat –: Dann soll gleich die andere Institution publizieren! Das kann man alles diskutieren, das kann man alles haben, aber das Wesentliche und Wichtige ist, dass es das überhaupt gibt. Deshalb ist diese Debatte so lange für been­det zu erklären, solange sich keine Mehrheit hier im Haus findet, dass wir Einkom­mens- und Verteilungsberichte unter anderer Editorenschaft herausbringen. Aber wich­tig und notwendig ist es allemal; Kollege Rossmann hat das ja ausgeführt.

Detto wird es wichtig werden – jetzt springe ich zum letzten Punkt –, dass wir einen Vermögensbericht haben, einen Bericht über die Verteilung der Vermögen, wer auch immer diesen publizieren mag. Denn: Nicht nur, dass das eine halbe Geheimwissen­schaft in Österreich ist, ist es auch so, dass das eine wesentliche Grundlage für weite­re wissenschaftliche Arbeiten wäre, aber vor allem für politische Bewertungen, mithin für die Leute, für die KollegInnen hier im Haus, schlicht und ergreifend.

Man versteht ja fast nicht, warum man sich dieser Einsicht verweigern will. Die wenigen Ergebnisse, die es gibt, sind dramatisch. Es war, glaube ich, der Minister Haupt, der in einem luziden Moment den Auftrag gegeben hat (Abg. Scheibner: Hallo! Was ist denn das? Sie sind den ganzen Tag hier gesessen und fangen jetzt zu schimpfen an! Das ist ungeheuerlich! Sie sollten sich da mehr zurückhalten!), dass unter Anwendung be­stimmter wissenschaftlicher Methoden von einer bestimmten wissenschaftlich arbeiten­den Gruppe so etwas wie eine Grobschätzung über die Vermögensverteilung durchge-


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