Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 307

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vom Bund erhoben werden, beteilt werden; sie sind auch verstärkt in die Verantwor­tung mit einbezogen. Es wäre aber in diesem Bereich zweckmäßig, dass die Gemein­den als solches, nachdem sie immer mehr Verantwortung tragen und immer mehr Transferlasten haben, auch in eine transparente externe Finanzkontrolle einbezogen werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass beispielsweise der Präsident des Gemein­debundes – aus Anlass des Gemeindetages in Klagenfurt – festgehalten hat, dass noch nie so viel Geld in Richtung der kleinen Gemeinden transferiert wurde.

Ich möchte daran erinnern, dass bereits im Jahre 2005 der abgestufte Bevölkerungs­schlüssel zugunsten der kleineren Gemeinden geändert wurde, und zwar von 1 1/3 auf 1 ½, dass es jetzt also wiederum den abgeflachten Bevölkerungsschlüssel geben wird und dass darüber hinaus Städten Verluste, die dadurch entstehen, abgegolten werden. Das heißt aber, wenn das der Fall ist, dass gleichzeitig sehr wohl auch auf effiziente und auf eine transparente Mittelverwendung Bedacht genommen wird – das auch des­halb, weil gerade im Bereich der Bildung, der Pflege, der Sprachschulung, der Kinder­betreuung und so weiter die Verflochtenheit der Finanzströme ausgebaut wird.

Auf der anderen Seite heißt das aber sicherlich, dass es zu wenig ist, 24 Gemeinden in einer externen Finanzkontrolle, in einem Benchmark-Vergleich drinnen zu haben, son­dern dieser Bereich soll, wie ich meine, auf budgetrelevante Gemeinden ausgeweitet werden.

In diesem Zusammenhang: Da geht es nicht um die Sichtweise einer Gemeinde, son­dern dass man weiß – da es eben notwendig ist, Mittel mit dem Finanzausgleich wirk­lich effektiv und gerecht zu verteilen –, wo man die Mittel hinlenken muss. Sicherlich ist es aber auch für die Gemeinden von Vorteil, wenn sie wissen, ob die Transferlasten mit den Transfereinnahmen in irgendeiner Weise in Relation stehen, das heißt also, dass eine Angemessenheit in Bezug auf die Finanzströme gegeben ist.

Es ist auch für die Gemeindebürger von Interesse, dass Transparenz auch in jenen Be­trieben gegeben ist, wo in einem eingeschränkten, in einem nicht vollen Wettbewerb Handlungen im Bereich Daseinsvorsorge erbracht werden. Da ist es derzeit so – Sie wissen das –, dass ausgegliederte Rechtsträger der Gemeinden keiner transparenten externen Kontrolle unterliegen. Das ist ein Punkt, der sicher im Rahmen einer Verfas­sungsreform angedacht werden sollte. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Wenn auch in der Gesundheitsvorsorge, im Bildungsbereich und so weiter eine ge­rechte Mittelverteilung erfolgen soll, dann bedarf es der Transparenz, was jedoch in vielen Bereichen noch nicht gegeben ist.

Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie daher, auch diesen Punkt in Ihre zukünfti­gen diesbezüglichen Überlegungen mit aufzunehmen. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

23.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 248 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. (Abg. Parnigoni – da sich einige FPÖ-Abgeordnete erst von ihren Plätzen erhoben und dann wieder gesetzt haben –: Na, was jetzt? Ja oder nein?) – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. (Abg. Parnigoni: Verwirrung im Klub!)

 


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