Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 54

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Wirtschaftsausschuss:

Tätigkeitsbericht des Bundesvergabeamtes über den Zeitraum Jänner bis Dezem­ber 2006, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (III-99 d.B.).

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters ist folgende Vorlage eingelangt:

Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004) (265 d.B.).

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen Ausschuss abzusehen und ihn auf eine der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu stellen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Daher gehe ich auch so vor.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der freiheitliche Parlamentsklub hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 446/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Bekämpfung der fort­schreitenden Verarmung der österreichischen Bevölkerung durch eine gerechte Pen­sionserhöhung und eine zeitgemäße Neugestaltung des Sozialstaates dringlich zu be­handeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt wer­den.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1172/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich wei­ters mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Beantwortung 1172/AB der Anfrage 1356/J der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplante EU-Richtlinie zur Kennzeich­nung gentechnischer Verunreinigungen im Saatgut durch Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abzuhalten.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 4, 5 und 7 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­sehen.

Bei den Punkten 4, 5 und 7 handelt es sich um:

den Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (228 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (316 d.B.),

 


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