Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 68

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12.53.13

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Frau Präsi­dentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal eine klare Feststellung: Die ÖVP und auch meine Wenigkeit haben immer klipp und klar gesagt, dass für uns der freie Hochschulzugang jedenfalls am Beginn des Studiums ein Ziel ist und bleibt und dass wir danach trachten, das auch in Zukunft sicherzustellen.

Dabei versuchen wir, verschiedene Maßnahmen einzusetzen – ich wiederhole mich, ich sage es hier aber noch einmal, sozusagen auch für das Protokoll –, etwa die Stu­dieninformation bereits an den höheren Schulen deutlich zu verbessern, weil ich davon überzeugt bin, dass, wenn es hier eine fundierte Information und Beratung gibt, in der Tat wesentlich mehr der 400 Studien, die wir an Fachhochschulen und Universitäten haben, in Anspruch genommen werden und dadurch auch eine entsprechende Auffä­cherung zustande kommt, was die Auswahl der Studien anlangt. – Das ist außer Frage.

Zweitens – ich glaube, Kollegin Brinek hat es schon gesagt –: Österreich ist neben Bel­gien jenes Land in Europa, das bis dato den liberalsten Hochschulzugang hat. Ich wiederhole mich auch hier: Interessanterweise haben soziale Herkunft und Hochschul­zugang sogar eine gewisse Korrelation. Es ist also umgekehrt: Der freie Hochschulzu­gang garantiert keine bessere soziale Verteilung; die müssen wir anders sicherstellen.

Eine dritte Bemerkung: Es werden gelegentlich die Begriffe „Zulassungsbeschränkung“ und „Quote“ durcheinandergebracht. – Die Quote ist eine ganz bestimmte Maßnahme, die wir an den medizinischen Universitäten als Reaktion auf die Situation im Zusam­menhang mit Deutschland zu ergreifen hatten. Bei der Gelegenheit: Seit 2001 hat sich die Zahl der in Österreich studierenden deutschen Studentinnen und Studenten von 6 000 auf annähernd 13 000 erhöht, also mehr als verdoppelt. Es war und ist daher notwendig, hier Beschränkungen vorzunehmen – das gilt auch für andere Fächer.

Wir haben es im Ausschuss ausführlich diskutiert, nur soviel noch einmal: Wir stehen momentan – und das ist im Prinzip ja grundsätzlich erfreulich, weil wir Mobilität wollen; man muss nur zwischen der sozusagen gewünschten studentischen Mobilität und jener, die das Resultat einer Nicht-Verfügbarkeit von Studienmöglichkeiten im eigenen Land darstellt, unterscheiden – bei etwa 37 Prozent von Ausländerinnen und Auslän­dern, die in Österreich zu studieren beginnen. Ich denke, Sie haben schon ein Gefühl dafür, dass wir hier auch sicherstellen wollen – da bin ich auch ganz bei Kollegem Graf –, dass die Österreicherinnen und Österreicher natürlich auch die Möglichkeit ha­ben sollten – no na! –, in Österreich zu studieren und vor allen Dingen das zu studie­ren, was sie wollen.

Weiters zur Medizin – ich glaube, Kollege Broukal hat schon darauf hingewiesen –: Man sollte unterscheiden zwischen der Zahl jener, die zu studieren beginnen, und je­ner, die das Studium beenden.

In der alten Struktur haben über 50 Prozent dieses Studium nicht beendet, was, so glaube ich, in Summe kein wirklich wünschenswerter Zustand ist: wenn jemand jahre­lang studiert und „hinausgeprüft“ wird – was auch immer.

Das neue System mit der Eingangsprüfung hat Mängel, deswegen lassen wir es ja auch untersuchen, gewährleistet aber – und das scheint mittlerweile fast abgesichert zu sein –, dass die Drop-out-Rate auf 10 bis 15 Prozent reduziert wird. In Summe wird sich an der Zahl der Absolventen gemessen an der Vergangenheit also kaum etwas ändern, sie wird im Wesentlichen gleich bleiben. Es gibt nur den Unterschied, dass die, die zu studieren beginnen, in einem hohen Ausmaß auch abschließen, was, so glaube ich, für jeden Einzelnen und für jede Einzelne persönlich erfreulicher ist als der Um­stand, dass man eben ein abgebrochenes Studium hat.

 


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