Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 71

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will. (Abg. Dr. Brinek: Diese lächerliche Lizitation hilft uns nicht weiter! Lächerliche Lizi­tationspolitik! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Broukal.)

Oh ja! Ich weiß: nicht jederzeit. Da gibt es den Zusatz „bei erhöhter ausländischer Nachfrage ...“ Wissen Sie, was erhöhte ausländische Nachfrage sein kann? – Ein einziger ausländischer Studierender mehr könnte eine erhöhte Nachfrage sein. (Abg. Broukal: Nein!) – Na selbstverständlich! Nach dem Gesetz schon. (Abg. Broukal: Ist das eine Unterstellung gegenüber dem Minister? – Abg. Dr. Brinek: Sind Sie ein PISA-Empirist?)

Nein, nein, ich kenne auch Ihre Ausschussfeststellung. Aber warum steht die nicht im Gesetz drinnen? Warum brauchen Sie eine Ausschussfeststellung, warum schreiben Sie die nicht ins Gesetz hinein? Da stimmt doch irgendetwas nicht. Und ich würde wet­ten, dass Pharmazie und Biologie demnächst auch Studienbeschränkungen erhalten.

Auch die Evaluierungen, die Sie brauchen, um die Beschränkungen verlängern zu kön­nen, sind im Widerspruch zu dem, was der Minister jetzt machen kann. Entweder wir wollen Evaluierungen abwarten, oder der Minister kann machen, was er will. – Das geht sich vorne und hinten nicht aus. Es tut mir leid. Sie sind in diesem Punkt umgefal­len. (Beifall bei den Grünen.)

13.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.05.19

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Nunmehr ist allseits bekannt, dass mit 31. Dezember, würde es keine Fortschreibung geben, der § 124b des Universitätsgesetzes 2002 außer Kraft treten würde, was wiederum dazu führen würde, dass es den Rektoren an den österreichischen Universitäten weiterhin nicht mehr möglich wäre, Zugangsbe­schränkungen vor oder nach der Zulassung zu den jeweiligen Studien zu verordnen, nämlich im Speziellen was die acht deutschen Numerus-clausus-Studien betrifft.

Aus diesem Grund ist es für mich – so wie es schon im Ausschuss nicht nachvollzieh­bar war – auch hier absolut unverständlich, wieso die Grünen und auch die Blauen, nämlich auf der einen Seite Kollege Grünewald, auf der anderen Seite Kollege Graf von der FPÖ, hier mit Argumenten kommen – wieder in der Vermischung Zugangsver­fahren und Quote, obwohl das ja komplett etwas anderes ist –, dass diese Quote frau­enfeindlich sein sollte. Wir haben schon im Ausschuss besprochen, dass diese Quote an sich und auch das Zugangsverfahren, dieser EMS-Test, nicht frauenfeindlich sein können. Dieser Test wird wie in der Schweiz eins zu eins abgebildet und durchgeführt, in der Schweiz ergibt er keine Benachteiligung von Frauen. In Österreich ist es derzeit nicht nachvollziehbar, aber Bestandteil einer Erhebung, wieso die Frauen in Österreich bei diesem Test schlecht abschneiden. Aber grundsätzlich zu behaupten, dass dieser Test frauenfeindlich ist, das ist absolut unwahr. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Weiters zum Kollegen Graf von der FPÖ, der sich immer wieder darüber aufregt, dass die Österreicher durch diese Aufnahmeverfahren, Aufnahmekriterien, durch diesen Test benachteiligt sein sollen. – Das ist auch nicht nachvollziehbar. Denn was wäre, wenn es zum Beispiel diesen Test in Kombination mit der vorhandenen Quote an der Universität Innsbruck nicht gäbe? Dort gibt es deutsche Bewerber zu einem Prozent­satz von zirka 60 Prozent, die das Medizinstudium beginnen wollen. Der einzig andere europarechtskonforme Ansatz wäre, diese rund 60 Prozent deutschen Bewerber, zu gut 40 Prozent österreichische Bewerber und andere mit einem Losverfahren entspre-


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