Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 85

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Wir werden uns in ein, zwei Jahren hier darüber unterhalten. Mit den Fachhochschulen wurde bisher ein Erfolgsweg beschritten, wo parteipolitische Agitation hintangehalten wurde, wo man geschaut hat, dass man möglichst rasch und effizient studiert, und wo es keine Berufspolitiker gibt, die sich im Wesentlichen über Kammerfunktionen in die Höhe dienen, um dann in die Parteipolitik einzutreten, und so weiter. – Wir lehnen das ab. (Beifall bei der FPÖ.) Das sind die Gründe dafür, dass wir die Österreichische Hochschülerschaft in dieser Form ablehnen.

Die Vertreter der Österreichischen Hochschülerschaft veranstalten an den Universitä­ten eine Hetzjagd (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), die sich gegen Stu­denten richtet, indem sie mit Bildern, affichiert auf allen Universitäten, Farbenstuden­ten, die in dem Fall eher vermeintlich unserem Lager zuzurechnen sind – aber es sind auch CV-er drauf, möchte ich Ihnen sagen –, den Aufruf machen: „Wenn Du eines dieser Gesichter“ – sie fotografieren all diese Leute – „in Deinem Seminar entdeckst, mache alle darauf aufmerksam und versucht gemeinsam die Personen aus dem Hör­saal und der Uni zu entfernen!“ – Aufruf zur Gewalt. Manche dürfen nicht studieren, weil sie nicht die richtige Gesinnung haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Die Österreichische Hochschülerschaft trägt das mit, affichiert das – in Zukunft viel­leicht auch noch auf den Fachhochschulen. Herr Minister, auch hier haben Sie eine Rechtsaufsicht wahrzunehmen. Schauen Sie sich diese Umstände einmal an, was mit dem Geld der Studierenden geschieht und welche kriminellen Aufrufe da vorgenom­men werden.

Wir wollen das nicht mittragen, wir wollen die Fachhochschulen von dem sauber hal­ten. Wenn Sie das nicht wollen, ist das Ihr Weg. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie es mit Zweidrittelmehrheit, denn anders geht es ja nicht, letztendlich einführen. Sie wer­den dann wahrscheinlich auch die Österreichische Hochschülerschaft, die derartige Workshops veranstaltet, mit den Pflichtmitgliedsbeiträgen oder Zwangsbeiträgen noch in den Rang der Verfassung heben. – Nein, danke.

Jetzt weiß ich, warum es die Freiheitlichen gibt (Abg. Dr. Mitterlehner: Vorher habt ihr eh nicht gewusst, wofür es euch gibt!): Gegen einen derartigen Kammer- und Proporz­staat muss man einfach auftreten! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.51.08

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Fachhochschul-Stu­diengesetz regelt nunmehr, wer als hauptberufliches beziehungsweise wer als neben­berufliches Lehr- und Forschungspersonal anzusehen ist. Gleichzeitig wird auch klar­gestellt, dass nebenberufliches Lehrpersonal nicht dem Weisungsrecht unterliegt und auch nicht organisatorisch eingebunden ist, selbst wenn es dem Fachhochschul-Kolle­gium angehört.

Nebenberufliches Lehrpersonal ist dadurch gekennzeichnet, dass es ausschließlich in der Lehre tätig ist, nicht mehr als sechs Semesterwochenstunden lehrt und nachweis­lich einer anderen voll sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Aufgrund der Diskussion im Ausschuss gehe ich aber davon aus, dass diese festgeleg­ten Kriterien bei Vertragsabschluss eine Rolle spielen, jedoch nicht bei kurzzeitigen Veränderungen betreffend die volle Sozialversicherungspflicht zu einer Auflösung des Vertrages führen können.

 


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