Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 99

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher in die Debatte ein.

Als erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.34.14

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage beschäftigt sich mit der Mehrkinderstaffel und einigen anderen kleineren Punkten. Zur Mehrkinderstaffel wird meine Kollegin noch einen Antrag einbringen. Wir sind nämlich der Meinung, da die österreichische Familie sehr oft nur ein Kind hat – 1,4 Kinder beträgt die Geburtenrate –, dass man diese Mehrkinderstaffel schon bei den Zweikindfamilien ansetzen müsste. In diesem Sinn wird es dann auch einen Antrag geben.

Worauf vergessen wurde – und auch dazu bringen wir einen Antrag ein –, ist, die Lage der behinderten Kinder und der Familien, die behinderte Kinder pflegen, zu verbessern.

Worauf ich jetzt aber Bezug nehme, ist ein Punkt, der sozusagen thematisch zu dem anderen gar nicht besonders passt; er wurde hier schnell einmal mit erledigt. Beinahe hat man den Eindruck, dass man hier durch die Hintertür, ohne dass die Aufmerksam­keit besonders darauf fallen soll, etwas regelt. Und zwar geht es um den Leistungs­nachweis, den Studierende erbringen müssen, wenn sie weiter Familienbeihilfe bezie­hen wollen. Bis vor kurzem hat sich dieser Leistungsumfang vor allem nach den soge­nannten Semesterwochenstunden berechnet. Es war notwendig, Zeugnisse über acht Semesterwochenstunden zu bringen, um eben weiter den Genuss der Familienbeihilfe zu sichern.

Momentan findet eine Umstellung zu den sogenannten ECTS-Punkten statt; es gibt einen Umrechnungsfaktor, der festgelegt wird, und der ist 1 : 2. Wie schon in der Be­gutachtung zu hören und zu lesen war, wird in einzelnen Studienrichtungen darauf hingewiesen, vor allem bei den technischen Studien, dass dieser Umrechnungsfaktor ungerecht ist. Bei den verschiedenen Studien sollte er verschieden sein, und eben gerade bei den technischen Studienrichtungen bewirkt der Umrechnungsfaktor, der alle über einen Kamm schert, dass der zu erbringende Leistungsnachweis den Leistungs­umfang vergrößert. Oder umgekehrt gesagt: Wer so wie bis jetzt die Leistung erbringt, kann möglicherweise herausfallen. Man hat sich da ganz bequem so nebenher eine Bestimmung gesichert, die den Kreis der Bezieher von Familienbeihilfen unter den Studierenden möglicherweise reduzieren wird. Wenn man das möchte, wenn man hier einsparen möchte, soll man das deutlich und offen sagen und das nicht so nebenher mit erledigen. (Abg. Steibl: Das stimmt ja nicht! Das ist eine Falschinformation!)

Was in der Begutachtung steht, haben Sie hoffentlich gelesen. Ich habe das sehr schlüssig gefunden, was dort steht. Ich meine, man sollte das nicht so nebenher mit er­ledigen, man hätte auch ein bisschen länger diskutieren können. Diesen Punkt wollen wir nicht mittragen. (Beifall bei der FPÖ.) Deswegen haben wir auch ein Verlangen auf getrennte Abstimmung zu dieser Ziffer 1 gestellt, die wir damit ablehnen werden. (Bei­fall der FPÖ.)

14.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hölle­rer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


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