Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 163

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Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekämpfung der fortschrei­tenden Verarmung der österreichischen Familien durch Indexanpassung der Familien­leistungen und Einführung eines Familiensteuersplitting-Modells.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abge­lehnt. (Abg. Strache: Na, wo ist die ÖVP? Die wird erst 2100 so weit sein!)

17.26.08Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1172/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der Ordnungszahl 1172/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dr. Pirklhuber als Antragsteller, die Debatte zu eröffnen; Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


17.26.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! In der vorliegenden Anfragebeantwortung, die auf die EU-Richtlinie zur Kennzeichnung gentechnischer Verunreinigungen im Saatgut Bezug nimmt, geht es um eine der Kern-Herausforderungen, wenn wir den gentechnikfreien Anbau in Österreich, den gentechnikfreien Anbau in Europa weiterhin vorantreiben, wenn wir ihn absichern wollen, so wie das ja bekannterweise etwa 70 Prozent der europäischen Bevölkerung und etwa 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung wollen.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sie haben uns hier in dieser Anfragebeantwortung durchaus (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Positive!) gute Antworten gegeben, das will ich gar nicht bestreiten. Es geht einerseits darum, dass sich Österreich auf europäi­scher Ebene, wie wir das ja in vielen Debatten hier in diesem Haus auch immer wieder angesprochen haben, zu Recht dafür eingesetzt hat, dass gentechnikfreies Saatgut weiterhin möglich bleibt. Das heißt, das Reinheitsgebot von Saatgut ist eine Grundvor­aussetzung, und daher darf eine Toleranz für GVO-Verunreinigungen auf keinen Fall eine Gesetzesregelung finden, wie das immer noch, Herr Bundesminister, leider – Sie wissen es – die Kommission in ihrem Vorschlag vorgesehen hat, nämlich mit Schwel­lenwerten bei Saatgut von 0,3 und 0,5 Prozent. – Das ist unbestritten eine gemein­same Position, das will ich nicht bestreiten.

Und das Zweite, wo wir auch, glaube ich, in dieselbe Richtung gehen, ist die Frage der generellen Zulassung in Europa, und welche Stellung die European Food Safety Authority in Parma, also die Europäische Lebensmittelbehörde, derzeit hat, welche Aufgabe sie eigentlich erfüllen sollte und wie sie derzeit arbeitet – nämlich aus unserer Sicht schlecht, aus unserer Sicht intransparent: Es ist völlig inakzeptabel, dass sie die Entscheidungen, die sie trifft, nicht wirklich nachvollziehbar macht.

 


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