Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 170

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


17.51.26

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Das Thema Gentechnik wird uns zweifelsohne in den nächsten Monaten und Jahren in Europa noch weiter begleiten. Ich möchte nur auf ein paar The­men eingehen, weil das alles sehr durchmischt und unsauber diskutiert und angespro­chen wurde: Wo stehen wir? Was sind die Herausforderungen? Was muss man in der Debatte auch klar und deutlich trennen?

Zum Ersten: Wir haben in Österreich, was das Saatgut betrifft, eine Regelung gefun­den mit null Toleranz oder in der Nachweisgrenze 0,1 Prozent und das auch gesetzlich determiniert, um Gentechnik vom Anbau, was das Saatgut betrifft, aus Österreich drau­ßen zu halten. Das ist mustergültig für Europa. Sie wissen, dass wir seit 2000 in der Europäischen Union, in der Kommission selbst und in den zuständigen Agrar- und Umweltministerräten, immer wieder diskutieren: Wo sollen in Europa die Grenze und die Schwelle für Verunreinigungen im Saatgut liegen? Österreich wird damit mit seiner Vorreiterrolle immer mehr auch in der Diskussion zum Standard – erster Punkt –, weil wir ihn in Österreich gesetzt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt: Wir haben, was die Frage Futtermittel und Lebensmittel betrifft – das ist eine ganz andere Debatte als Saatgut und Aussaat in der Landwirtschaft –, sehr dafür gekämpft und federführend dafür gekämpft, dass in Europa eine Kennzeichnungsrege­lung kam, die da heißt: 0,9 Prozent. Alles, was darüber ist, muss gekennzeichnet wer­den. Und es gibt damit absolute Sicherheit für die Bäuerinnen und Bauern in Europa, die frei entscheiden können: Wählen sie ein Futtermittel, das gentechnisch verändert ist oder nicht? Und auch der Konsument kann wählen mit dem Griff ins Regal. Das ist ein faires Angebot. Für Lebens- und Futtermittel liegt die Wahlfreiheit bei uns allen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden entscheiden, ob die Gentechnik im Futter- und Lebensmittelbereich weiter vordringt oder nicht. Die Dinge sind sauber zu trennen.

Der dritte Punkt ist: Was die nationalen Verbotsverordnungen betrifft, so sollten wir nicht so tun, als ob das mit der letzten Entscheidung, auf die ich noch zurückkomme, weil auch sie sehr unsauber von Ihnen diskutiert wurde, Herr Abgeordneter (in Rich­tung des Abg. Dr. Pirklhuber), oder auch von der Frau Abgeordneten (Abg. Dr. Moser: Nein, nein!), geändert worden wäre. Man muss eines wissen: Es gibt seit langem gen­technisch veränderte Konstrukte im Futter- und Lebensmittelbereich auch in Öster­reich. Aufgrund der Kennzeichnung kann sich allerdings jeder frei entscheiden.

Zwei Konstrukte haben wir mit einer nationalen Verbotsverordnung aus verschiedenen Gründen verboten. Wir haben drei Abstimmungen hinter uns im Umweltministerrat. Zweimal davon konnten wir die Verbotsverordnungen plus Saatgut mit einer qualifizier­ten Mehrheit gewinnen.

Die Kommission hat jetzt Folgendes getan: Sie hat den Vorschlag getrennt und hat gesagt, okay, wir gestehen Österreich zu (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber) – das müssen Sie dazusagen –, die Landwirtschaft weiter gentechnikfrei zu halten, das stel­len wir nicht mehr zu Abstimmung. Aber die Frage der Einfuhr als Futter- und Lebens­mittel stellen wir zur Disposition, weil durch die Kennzeichnung jeder wählen kann. Und diese Wahl konnten wir bei der Abstimmung mehrheitlich gewinnen. Vergessen Sie nicht das Stimmverhalten: 191 zu 58. Sie vergessen das immer. (Abg. Dr. Pirklhuber: Stimmt ja eh!) Und damit ist eines gelungen – Herr Abgeordneter, Sie brauchen ja nicht nervös zu werden –: dass die Umweltminister die nationale Verbotsverordnung nicht


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