Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 175

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ist ja kein Geheimnis, glaube ich, hier im Hohen Haus – ist es natürlich wichtig, Fami­lien zu schützen, zu stärken und zu fördern. Deswegen muss ich noch ganz kurz einen Blick zurück machen auf die letzte Sitzung, wo ja das Erfolgsmodell des Kinderbetreu­ungsgesetzes schon beschlossen worden ist. Aber das war ja der erste große Schritt auch in dieser Regierung zur Flexibilisierung dieses Modells und für uns, besonders wichtig, ein Schritt in Richtung Wahlfreiheit. So wird heute, und somit komme ich zu­rück zur Debatte, die vorhin schon begonnen worden ist, ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt, nämlich die Unterstützung der Mehrkinderfamilie.

Das ist auch eine Unterstützung für jene, die Unterstützung brauchen. Die Erhöhung dieser Geschwisterstaffelung betrifft 170 000 Kinder, und die Erhöhung der Einkom­mensgrenze für den Mehrkinderzuschlag betrifft die stolze Zahl von 22 000 Kindern. Daher muss man schon sagen, dass das wieder familienpolitisch wichtige Schritte sind, um mehr Geld in die Taschen jener Familien zu bringen, die es wirklich brauchen.

Man kann hier nicht verhehlen (Abg. Öllinger: Na ja, verhehlen kann man viel!), dass wiederum unsere Frau Bundesministerin und natürlich die ÖVP die treibende Kraft in diesem Bereich waren, dass mehr finanzielle Mittel für die Mehrkinderfamilien zur Ver­fügung stehen. Es hätte wahrscheinlich weniger Initiativen gegeben, wenn unsere Frau Bundesministerin das nicht gemacht hätte.

Weiters möchte ich noch die Sicht der Jugend auf einen Punkt lenken, der bisher noch nicht beleuchtet worden ist: Mit dieser Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz bekommen auch arbeitsuchende Jugendliche, denen Familienbeihilfe gewährt wird, die Möglichkeit, bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuzuverdienen. Das heißt, arbeitsuchen­de Jugendliche können bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen und bekommen die Familienbeihilfe, somit auch arbeitslose Jugendliche, die einen Arbeitslosenzu­schuss bekommen, der unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.

Der dritte wesentliche Punkt in meinen Augen ist, dass die Zuverdienstgrenze für Voll­jährige, die Anspruch auf Familienbeihilfe haben, auf 9 000 € im Jahr erhöht wird.

Summa summarum könnte man sagen: Vieles wird für die Jugendlichen und die Fami­lien in diesem Land besser durch diese Initiative der Regierung, vor allem aber der ÖVP. – Danke. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: So ist es!)

18.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Riepl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.12.48

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Es ist im Laufe der Debatte schon gesagt worden: Mehr Unterstützung für kinderreiche Familien wird heute diskutiert und beschlossen. Ich denke, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt, der jetzt von dieser Regierung gesetzt wird.

Ich habe mir ausgerechnet: Bei meinem Nachbarn mit seinen drei Kindern macht das im Jahr ungefähr 260 € mehr aus, also zusätzlich. Ich denke, es geht da um Beträge, mit denen gerade kinderreichen Familien sehr wohl unter die Arme gegriffen werden kann. Daher ist das, glaube ich, ein gutes Signal und eine gute Lösung, selbst wenn man bedenkt, dass bei Familienleistungen auch die Frage der Finanzierung immer wichtig ist.

In diesem Zusammenhang muss ich erwähnen, dass wir natürlich immer noch traurig sind, dass der Familienlastenausgleichsfonds durch die Entwicklung der letzten Jahre sozusagen leer ist, da die dafür zuständigen Minister und Ministerinnen der letzten Re­gierungen nicht darauf geachtet haben, dass man da immer die erforderliche Deckung hat.

 


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