Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 176

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Mein Vorredner, Kollege Einwallner, hat gerade gesagt, dass die Zuverdienstgrenze für Studenten auf 9 000 € erhöht wird, wodurch 275 € mehr dazuverdient werden können.

Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte darauf hinweisen, dass wir inzwischen in die Situation kommen, dass Lehr­lingsentschädigungen beispielsweise – die Metallindustrie als ein Beispiel dafür – 1 170 € im Monat ausmachen. Das heißt, es gibt Lehrlinge mit 19 oder 20 Jahren – und solche gibt es genug –, die im letzten Lehrjahr sind und Beträge als Lehrlingsent­schädigung bekommen, die in keiner Weise zu einer Kürzung oder zum Wegfall der Familienbeihilfe führen, da die Lehrlingsentschädigung nicht als Einkommen in diesem Sinn gerechnet wird, wogegen bei einem Studenten gleichen Alters das Überschreiten der 9 000 € ab dem nächsten Jahr bereits zur Gefährdung der Familienbeihilfe führt.

Was möchte ich damit sagen? – Die Situation ist für junge Menschen ungleich. Des­halb glaube ich, dass wir gut beraten sind, darüber nachzudenken, eine viel, viel stär­kere Erhöhung der Zuverdienstgrenze insbesondere für jene, die sich in einer Berufs­ausbildung an der Universität oder in einer Fachhochschule befinden, durchzuführen.

Ich plädiere, ich trete ein für eine besonders starke Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende, sodass wir hier einen Gleichklang mit jenen haben, die in einer Lehr­lingsausbildung, in einer Berufsausbildung, also in einer Lehre sind.

Frau Bundesministerin, vielleicht können wir uns im nächsten Jahr bei diesem The­menbereich verständigen und vernünftige Lösungen gemeinsam durchdenken. – Dan­ke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dipl.-Ing. Klement. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


18.16.25

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Ministerin! Frau Präsi­dentin! Ich habe Ihnen vorhin noch einige Zahlen bezüglich der Familienförderung ver­sprochen, damit wir wirklich von Fakten sprechen.

Die Statistik Austria hat davon gesprochen, dass allein in den letzten fünf Jahren der Zuwachs in Österreich 234 000 betragen hat und dieser Zuwachs zu 94 Prozent auf­grund des Wanderungsgewinnes ausgewiesen wurde. – Ob „Gewinn“ das richtige Wort ist, sei dahingestellt, die Statistik Austria bezeichnet das so.

Das heißt, in den letzten fünf Jahren sind um 234 000 Personen mehr in Österreich – durch Zuwanderung.

Die Statistik Austria geht davon aus, dass bei Fortsetzung dieser Entwicklung ab dem Jahr 2009 eine weitere verstärkte Erhöhung der Zahl der österreichischen Bevölkerung eintreten wird durch Zuwanderung. Das heißt, wir sprechen von ungefähr 40 000 Per­sonen jährlich, die zu uns kommen.

Bei Fortsetzung dieser Entwicklung – das ist auch eine Zahl, die sehr interessant ist – würden wir es erleben, dass wir aufgrund der Sterbefälle und der Geburten ein Minus von 16 000 bei österreichischen Menschen und einen Zugewinn von ungefähr 40 000 aus der Zuwanderung zu verzeichnen hätten.

Jetzt kommt genau der Punkt: Die Statistik weist auch aus, dass es genau die Aus­länder sind, vor allem die Moslems, die eine Fertilitätsrate von ungefähr 2,4 pro Frau haben, im Gegensatz zu den Österreicherinnen, bei denen sie bei ungefähr 1,3 liegt. Genau da setzt Frau Ministerin Bures an, die sagt, dass wir die armen Ausländer vor Armut retten müssen, dass wir genau die fördern müssen. Und jetzt kommt der ent­scheidende Punkt: Genau hier soll auch die Familienförderung ansetzen. Das heißt,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite