Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 186

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Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 4a bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die diesem Antrag die Zustim­mung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Zusatz­antrag ist somit abgelehnt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anspruch auf Familienbeihilfe während des freiwilligen sozialen Jahres.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Familien mit erheblich behinderten Kindern durch Anhebung der Familienbeihilfe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist abgelehnt.

18.53.495. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (227 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Fa­milie und Beruf Management GmbH“ geändert wird (315 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


18.54.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren über etwas, worüber Sie eigentlich noch nie mit uns diskutieren wollten, denn als die Familien GmbH eingerich­tet wurde, wurde sie sozusagen durch das Parlament durchgepeitscht. Es gab darüber keine Beratungen im entsprechenden Familienausschuss. Der Bundesrat und – dan-


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