Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 216

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sichtigung der von der Berichterstatterin vorgebrachten Druckfehlerberichtigung ab­stimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

20.42.167. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (202 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bundes­statistikgesetz 2000) geändert wird (311 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.42.35

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Statistik Austria arbeitet sehr gut. Den gesetzlichen Änderungen, die heute auf der Tagesordnung sind, stimmen wir gemeinsam und einstimmig zu, aber lassen Sie mich einige Anmerkungen über die Statistik, über den Statistikkomplex ma­chen.

Ich glaube, es ist notwendig, dass wir in der nächsten Zeit die Statistik aktualisieren und modernisieren, um wichtige politische Entscheidungen besser in den Griff zu be­kommen. Kollege Niederwieser hat schon im Verfassungsausschuss gesagt, dass wir seit 2003 nicht mehr über die Schulstatistik verfügen. Wir haben keine Daten über die Haushaltseinkommen, wir haben keine Daten über die Verteilung von Vermögen, und wir haben keine Daten über Immobilienwerte, Gebäude, Wälder, Infrastruktur der Re­publik. Es ist notwendig, dass wir in Zukunft diese Elemente als Grundlage für eine moderne Statistik aufnehmen, um bessere Entscheidungen treffen zu können.

Wir geben dieser Gesetzesnovelle gerne unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Schelling. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.43.54

Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine Damen und Herren! Auf den ersten Blick erscheint ein solcher Beschluss als reine Routine, dass wir ein weiteres Mitglied in den Statistikrat entsenden, und zwar eine Vertreterin/einen Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend. Wenn man allerdings beachtet, wie oft heute schon das Wort „Statistik“ gefal­len ist, dann sieht man doch, wie sehr dieses Hohe Haus, die Politik und viele andere Entscheidungsträger von diesen Daten abhängig sind. Ich möchte auf drei besondere Aspekte hinweisen, um auch die Bedeutung dieses Antrages darzustellen.

 


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