Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 225

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Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


21.12.12

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf mit den geschätzten Kollegen und Kolleginnen einen Antrag der Abgeordneten Wes­tenthaler, Darmann, Kollegen und Kolleginnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafbuchgesetz geändert wird, besprechen, kann aber bei den Mitgliedern des Justizausschusses davon ausgehen, dass sie davon schon informiert sind, da wir diese Thematik im Justizausschuss bereits behandelt haben.

Im Justizausschuss ist die Behandlung dieses Antrages leider mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt worden, wobei zu erkennen war, dass positive Signale sowohl von Seiten der FPÖ als auch von Seiten der ÖVP gegeben waren, die Grünen und die SPÖ offensichtlich nicht über dieses Thema sprechen wollten, wobei sich die SPÖ, obwohl es sich hierbei um eine nicht nur richtige, sondern auch um eine dring­liche Thematik handelt, dazu hat hinreißen lassen, zu sagen, hier wird ohnehin etwas in Vorbereitung sein und in weiterer Zukunft irgendwann einmal umgesetzt werden.

Tatsache ist, dass wir wöchentlich aus den Medien von schändlichen Straftaten und Verbrechen gegenüber Kindern erfahren und dass auch der letzte Strafrechtsliberali­sierer davon überzeugt sein muss, dass es richtig, wichtig und auch dringlich ist, Per­sonen, die Straftaten an Kindern begehen, so lange wie möglich von Kinderseelen be­ziehungsweise von Kindern fernzuhalten. (Beifall beim BZÖ.)

Als Beispiel für das Missfallen des BZÖ bezüglich der derzeit zu geringen und zu wenig strengen Strafen in diesem Zusammenhang – damit meine ich jetzt nicht, dass wir die Richterschaft kritisieren, sondern es ist einfach einmal eine Grundlage einer richter­lichen Entscheidung, in einem gewissen Strafrahmen, zu agieren; deswegen soll das nicht als Kritik an beziehungsweise als Einflussnahme auf die richterlichen Entschei­dungen verstanden werden – möchte ich einen Fall eines Kinderschänders in Inns­bruck anführen, welcher im vergangenen Jahr serienweise Mädchen sexuell miss­braucht hat und dafür lediglich zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden ist.

Nicht zuletzt solche Beispiele haben das BZÖ dazu veranlasst – und ich möchte dazu sagen, dass sich das BZÖ nicht erst seit einigen wenigen Monaten mit dieser Thematik befasst, sondern wirklich seit jeher dem Bestreben nachgeht, diesen Strafrahmen an­zuheben –, mit diesem Antrag, der Ihnen hier heute vorliegt, mehrere Punkte einzufor­dern.

Zum einen will das BZÖ die Mindeststrafen beziehungsweise den Strafrahmen für Se­xualstraftaten anheben, und zwar für das jeweilige Grunddelikt auf 10 bis 15 Jahre, für das Grunddelikt mit schwerer Folge auf 15 bis 20 Jahre und bei Sexualstraftaten, die zum Tod führen, auf eine absolut lebenslange Haft. Mit „absolut“ meine ich, dass le­benslang auch lebenslang bleiben muss. Somit ist in logischer Konsequenz eine be­dingte Entlassung bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe in diesem Zusammenhang dann auch ausgeschlossen.

Als zweiten Punkt, der aus diesem Antrag hervorgeht, sehen wir eine zwingende Straf­rahmenverschiebung auch in allen anderen Delikten vor, die im Zusammenhang mit Kindern stehen. Das heißt, alle Gewaltdelikte und sonstige Delikte wie Nötigung und dergleichen, sollen aufgrund der besonderen Verwerflichkeit der Tat und der besonde­ren Schutzwürdigkeit unserer Kinder zu einer Anhebung des Strafrahmens führen.

 


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