Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 226

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Weiters soll in diesem Zusammenhang bei einer solchen Strafrahmenverschiebung nach oben eine bedingte Entlassung nur dann möglich sein, wenn zwei Gutachter se­parat voneinander die Unbedenklichkeit des Rechtsbrechers für die Zukunft bestätigen.

In einem dritten Punkt sind auch für die Vernachlässigung und das Quälen von Kindern Strafrahmenerhöhungen vorgesehen.

Wie bereits zu Beginn meiner Ausführungen gesagt, war ein ähnlich lautender bezie­hungsweise ein fast gleichlautender Antrag bereits im Justizausschuss vorliegend. Dessen Behandlung hat aber lediglich eine Vertagung erfahren. Ich würde Sie schon ersuchen, sich diesem wesentlichen und sehr wichtigen Thema im Ausschuss in all seinen Details zu nähern beziehungsweise sich damit zu befassen, denn Tatsache ist: Es ist höchst an der Zeit, ein gesetzgeberisches Zeichen zu setzen! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.17.14

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich glaube, Frau Präsidentin Glawischnig hat einmal eine Rede mit den Worten begonnen: „Täglich grüßt das Murmeltier!“ – Das kommt mir heute auch wieder so vor. Denn: Wir haben in der letzten Sitzung eine Debatte über einen Dringlichen Antrag vom BZÖ gehabt, in deren Rahmen wir über den Sinn von schärferen Strafen für Sexualstraftäter diskutiert haben.

Beim letzten Mal wurde beinahe einhellig festgestellt, dass schärfere Strafen allein den Opfern nicht helfen. Aber offensichtlich haben das die Vertreter des BZÖ nicht richtig verstanden oder sie haben nicht richtig zugehört, daher sage ich es heute noch einmal: Es nützt den Opfern nichts, wenn die Straftäter noch länger weggesperrt werden. Im­mer härtere Strafen zu fordern, nützt nichts; das packt das Übel nicht an der Wurzel.

Im Übrigen hat Herr Ing. Westenthaler damals, als ich das gesagt habe, per Zwischen­ruf gefragt: Was nützt denn dann den Opfern? – Ich habe es ihm dann erklärt, aber offensichtlich ist es bei ihm nicht angekommen. Deshalb erkläre ich es ihm noch ein­mal. – Jetzt ist er leider nicht da, aber vielleicht kann man es ihm ausrichten.

Wir wissen ganz genau, dass Straftäter, die therapiert werden, eine weit geringere Rückfallsquote aufweisen. Wir brauchen also flankierende Maßnahmen. Während der Haft muss es Therapien geben. Und nach der Haftentlassung muss es eine Betreuung oder eine Art gerichtliche Aufsicht für Sexualstraftäter geben. (Abg. Mag. Darmann: Zusätzlich!)

Wir brauchen mehr Personal in der Psychotherapie, wir brauchen mehr Therapeuten und Therapeutinnen, aber auch mehr Personal für die Täterbetreuung und für die Op­ferbetreuung. (Abg. Mag. Darmann: Zusätzlich!)

Es ist auch wichtig, Maßnahmen zu setzen, um die Dunkelziffer von Sexualdelikten zu senken. Opfer müssen auch den Mut und die Chance haben, Anzeige zu erstatten, und dazu müssen wir sie betreuen, begleiten und unterstützen. Daran arbeitet die Justiz­ministerin. (Abg. Mag. Darmann – den Antrag in die Höhe haltend –: Die SPÖ soll den Mut haben, das umzusetzen!)

Die Justizministerin hat als eine ihrer ersten Maßnahmen ein umfangreiches Opfer­schutzpaket gefordert, hat die Mittel dafür erhöht, hat die Hotline reformiert und so weiter und so fort. Die Justizministerin möchte auch eine Evaluierung in Bezug auf die


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