Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 228

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Ich möchte es Ihnen anhand einer Tätergruppe erklären, wo man uns nicht wieder un­terstellen kann, wir hätten Sympathie für diese Täter, weil nämlich die Sympathie für diese Tätergruppe eher bei FPÖ und BZÖ liegt, nämlich für die Tätergruppe der Wie­derbetätiger. Da lassen Sie sich ja Grußbotschaften von dieser Tätergruppe schicken. Ich meine das Verbotsgesetz.

Bis Anfang der neunziger Jahre gab es hohe Mindeststrafen, aber keine Verurteilun­gen. Dann ist man mit den Mindeststrafen hinuntergegangen – und ab Mitte der neun­ziger Jahre war die halbe Paintball-Mannschaft des Kollegen Strache und die halbe Du-Freunde-Mannschaft von Jörg Haider verurteilt. Was lernen wir daraus? (Abg. Mag. Darmann: Wo sind wir denn?) – Es ist paradox, aber bei gewissen Delikten ist es so, dass der Mindeststrafrahmen zu hoch ist. Dann ist in Grenzfällen die Neigung der Richter, zu verurteilen, gering. – So.

Was heißt das? – Ihr Vorschlag führt dazu, dass Sie indirekt Täter begünstigen, weil sie möglicherweise aufgrund der höheren Mindeststrafen nicht verurteilt werden. Wir sind für einen anderen Vorschlag. (Beifall bei den Grünen.)

Diskutieren wir darüber, ob man allenfalls Delikte an Kindern als Erschwerungsgrund wertet! Das wird dazu führen, dass der bestehende Strafrahmen ausgeschöpft wird, dass möglicherweise bei schweren Delikten durchaus höhere Strafen verhängt werden; das ist eine sinnvolle Maßnahme im Unterschied zu Ihrer, die zu weniger Verurteilun­gen führen wird.

Klar ist auch – und das muss man an diesem Punkt festhalten –, Strafen haben den Charakter von gesellschaftlichen Wertungen. Wir sagen, wir wollen diese Delikte nicht, aber sie bieten allein für sich noch keinen Schutz. Aber da sind wir wieder bei der Debatte vom letzten Mal. Und ich kann mich aufgrund der Kürze der Redezeit nicht wiederholen, auch wenn es ganz offensichtlich sinnvoll wäre. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.24.00

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Gericht! (Hei­terkeit.) Unter völliger Vermeidung, mit irgendeinem Reflex auf den Vorredner einzuge­hen: Die Sache ist zu ernst, um mit ideologischen Scheuklappen, die bei den Grünen sofort als Pawlow’scher Reflex zuschnappen und damit sofort die Gehirnleistungen zum Erliegen bringen, einen Respons zu machen.

Mir liegt etwas anderes am Herzen. Dieses Thema ist wahrlich ernst genug, anstatt dass man da mit komischem Gelächter darauf antworten sollte. In den morgigen Zei­tungen wird über den Tod eines Kindes von eineinhalb Jahren berichtet, das von den Eltern offenkundig, sage ich einmal, umgebracht worden ist. (Der Redner hält eine Ausgabe der „Kronen-Zeitung“ in die Höhe.) Und dann gibt es ein Element, das bei Kindesmisshandlungen, die zu schweren Verletzungen oder Tod führen, immer mit­spielt. Das sind deroutierte Familienverhältnisse, wo die Jugendwohlfahrtsbehörden immer schon Bescheid wissen und häufig weggeschaut haben.

Wenn man so etwas macht, dann fordere ich – dann wird die Freiheitliche Partei for­dern –, dass für Personen, die öffentliche Dienstleistungen in der Jugendwohlfahrt zu erbringen haben und bei Versagen dieser Dienstleistungen am Tod oder schweren Verletzung eines Kindes mitwirken, ein Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren einge­führt wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

21.25

 


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