Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 41

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Ah so, Sicherheitsargumente? – 7 000 Babys sind heute für Sie ernstlich „Sicherheits­argumente“? Kommen Sie heraus und erklären Sie hier, was Sie mit diesem Gesetz, das Sie mitbeschlossen haben, in Zukunft machen werden! – nicht irgendwann in der Zukunft, jetzt, in den Verhandlungen mit der ÖVP. Erklären Sie das hier und heute!

Sie und die ÖVP und die FPÖ werden heute bei der Bestellung eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft bis 30. Juni für Hilmar Kabas stimmen – für Hilmar Kabas, der geistig Pate gestanden ist beim Fremdenrechtspaket, bei den Verschärfungen für in Österreich legal aufhältige Ausländerinnen und Ausländer.

Sie tragen die Mitverantwortung dafür, dass diese Tausenden von Babys nicht in den Genuss von Familienbeihilfe kommen, dass diese Mütter, die teilweise nicht einmal krankenversichert sind, nicht in den Genuss des Kindergeldes kommen! – Das war die Geisteshaltung des damals beschlossenen Gesetzes.

Beweisen Sie – und dieser mein Appell ist in erster Linie an die Abgeordneten der ÖVP gerichtet, aber auch an jene der SPÖ; aber nicht an jene der FPÖ, deren Haltung ich dazu kenne –, dass das gestern nicht nur Krokodilstränen waren, Frau Ministerin Rauch-Kallat und Frau Kollegin Bures! – Letztere verlässt gerade den Raum, sie steht noch nicht auf der Rednerliste.

Ich erwarte von Ihnen heute, dass Sie dazu Stellung nehmen – jetzt, hier am Red­nerpult! –, dass Sie beweisen, dass das gestern keine Krokodilstränen waren, dass Sie gewillt und fest entschlossen sind, zumindest diese Passagen des Fremden­rechts­pakets zu ändern und zu novellieren, und zwar jetzt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Scharer zu Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.33.55

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun zur Sache: Faktum ist, dass der bisherige Volksanwalt Mag. Ewald Stadler mit Wirkung vom 30. Oktober 2006 wegen Eintritts in den Nationalrat seine Funktion als Volksanwalt zurückgelegt hat.

Im Artikel 148g Abs. 4 B-VG ist geregelt, dass im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Volksanwaltes jener im Nationalrat vertretenen Partei, die das ausgeschiedene Mitglied namhaft gemacht hatte, das Nominierungsrecht für das neue Mitglied zusteht.

Die FPÖ hat im Jahr 2001 den Wahlvorschlag für Mag. Stadler eingebracht. Wie wir alle wissen, sind nach der Zersplitterung der seinerzeitigen FPÖ und Neugründung des BZÖ sowohl FPÖ als auch BZÖ und diese wiederum unter verschiedenen Bezeich­nungen zur Nationalratswahl 2006 angetreten. Die FPÖ-neu wurde bekanntlich als Rechtsnachfolger der FPÖ-alt anerkannt und kandidierte an dritter Stelle auf den Stimmzetteln. Trotz der Zusatzbezeichnung „BZÖ“ gab es bis zum 30. Oktober aber nur einen Freiheitlichen Klub.

Nun ist die FPÖ, die ursprünglich das ausgeschiedene Mitglied der Volksanwaltschaft nominiert hat, wieder im Nationalrat vertreten. Zum Zeitpunkt der Nominierung von Volksanwalt Stadler gab es und auch jetzt, zum Zeitpunkt der nun vorzunehmenden Nachbesetzung, gibt es einen Freiheitlichen Klub.

Da der Bundesverfassungsgesetzgeber nicht abgestellt hat, dass im Fall einer Neu­wahl beziehungsweise Nachbesetzung nur eine der drei stärksten Parteien nachnomi­nieren kann und einige Rechtsgutachten dazu vorliegen, vertreten auch wir die Meinung, dass das Nominierungsrecht zur Nachbesetzung der FPÖ zusteht.

 


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