Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 44

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hat, währenddessen alle anderen freiwillig ins neue System gegangen sind. – Es ist immer dasselbe Strickmuster in der FPÖ: Sie reden vom Sparen, geben das Geld aber mit beiden Händen aus und können sich dann nicht erinnern, wenn es darum geht, wirklich zu sparen.

Es wäre jetzt an der Zeit, Herr Kollege Strache von der FPÖ, diesen Spargedanken unter Beweis zu stellen, indem Sie hier herausgehen und auf diese Nominierung verzichten, sie letztlich nicht durchführen. Entweder könnten für diese paar Monate die Geschäfte die beiden anderen Volksanwälte übernehmen – Herr Stadler ist in den letzten Wochen offenbar auch nicht abgegangen in der Volksanwaltschaft, denn die Arbeit ging ja weiter –, oder aber – und das wäre überhaupt der vernünftigste Weg für die Republik, für dieses Haus gewesen, auch abgesehen von der Person – es werden bereits jetzt ein Volksanwalt/eine Volksanwältin von der drittstärksten Fraktion bestellt. Dann bedarf es keiner Umnominierung im Jahr 2007, dann geht das in einem durch, dann erspart man sich das und dann hat man jetzt den Zustand hergestellt, der auch formal, juristisch, demokratisch der richtige ist, nämlich dass die drittstärkste Fraktion den Volksanwalt stellt.

Ich denke, das wäre der beste Weg, und dieser wäre auch vom Spargedanken getragen. Herr Strache, es kann niemand etwas dafür, dass Sie letztlich die FPÖ zur viertstärksten Kraft in diesem Haus gemacht haben und daher diesen Anspruch nicht mehr haben. Das ist eben passiert, das ist Ihnen passiert, aber ich fordere Sie auf: Bestrafen Sie nicht die Wähler dafür! (Beifall beim BZÖ.)

10.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Westenthaler, ich halte Folgendes fest: Die Entscheidung darüber, ob ein Ruf zur Sache zu erteilen ist, trifft ausschließlich die/der den Vorsitz führende Präsidentin/Präsident, und es gibt die Gepflogenheit hier im Haus, wonach wir die Beurteilung nicht sehr einschränkend, sondern durchaus in einem wohl ausgewogenen Maß vornehmen. Ich glaube nicht, dass es im Interesse der Abgeordneten wäre, jeden Satz auf die Tagesordnungs­bezogenheit zu prüfen.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.45.08

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Westenthaler hat in seinen Aus­führungen zur Diskussion gestellt, ob es sinnvoll ist, jetzt für die letzten sieben Monate dieser Amtsperiode noch einen Volksanwalt zu bestellen. Ja oder nein? – Man kann sicherlich diskutieren, ob das sinnvoll ist oder nicht, meine persönliche Meinung dazu ist, dass ein Zeitraum von sieben Monaten auf jeden Fall dazu angetan ist, eine Nachbesetzung vorzunehmen; wenn es nur um zwei oder drei Wochen ginge, dann müsste man darüber diskutieren. Insofern kann man diese Anregung auch durchaus für zukünftige Überlegungen etwa im Verfassungs-Konvent aufgreifen.

Für die jetzige Situation allerdings ist die Rechtslage so eindeutig und klar, dass man eigentlich nicht darüber diskutieren muss. Ich möchte dazu aus der Bundesverfassung zitieren. In Artikel 148g Abs. 4 steht Folgendes:

„Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitgliedes der Volksanwaltschaft hat jene im Nationalrat vertretene Partei, die dieses Mitglied namhaft gemacht hat, ein neues Mitglied namhaft zu machen. Die Neuwahl für den Rest der Funktionsperiode ist gemäß Abs. 2 durchzuführen.“

 


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