Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 327

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Wesentlich erscheint mir aber auch, dass es nunmehr klare Regelungen und Stan­dards für die Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben geben wird. Diese dürfen zukünftig ausschließlich durch Gewebebanken, die dafür zertifiziert wurden, vorgenommen werden. Die erforderliche Bewilligung hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu vergeben.

Sehr geehrte Damen und Herren, damit können wir einmal mehr die hohen Qualitäts­standards, die im österreichischen Gesundheitswesen generell einzuhalten sind, zum Wohle unserer Mitmenschen und aller betroffenen Österreicherinnen und Österreicher auch auf den Bereich der Gewebesicherheit ausdehnen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


22.38.47

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich möchte beim Gewebesicherheitsgesetz auf die Haftungsfrage eingehen, wo Sie als Ministerin ja eine Verordnungsermächtigung haben, um die Haftungsfragen speziell zu regeln. Ich möchte Sie auffordern, diese Ermächtigung sehr ernst zu nehmen im Sinne der Patien­ten, nämlich eingedenk auch dessen, dass Humansubstanzen nicht frei vom Risiko sind, Krankheiten zu übertragen. Nach momentanem Stand der Wissenschaft ist das einfach noch nicht auszuschließen.

Die Verordnung, denke ich, sollte am ehesten im Sinne einer verschuldensunabhängi­gen Erfolgshaftung nach dem Vorbild des Produkthaftungsgesetzes gestaltet sein. Apropos Haftungsfragen: Mir ist es sehr wichtig, dass wir versuchen, auch die Haf­tungslücken, die im Gentechnikgesetz bestehen – das auch in Ihrem Vollzugsbereich ist –, möglichst bald und möglichst dicht zu schließen.

Ich kündige hiezu eine Initiative der sozialdemokratischen Fraktion an und hoffe, dass diese dann genauso breit unterstützt wird wie dieses Gesetz, weil ich denke, dass wir damit den Österreichern und Österreicherinnen und ihrer weitgehenden Ablehnung von Gentechnik in vielen Fragen entgegenkommen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministe­rin Dr. Kdolsky. – Bitte.

 


22.40.17

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Verwendung menschlicher Zellen und Gewebe zu thera­peutischen Zwecken stellt einen der dynamischsten Bereiche der medizinischen Ent­wicklungen dar und könnte in Zukunft dazu führen, eine Vielzahl von Erkrankungen be­handeln zu können, für die es derzeit noch gar keine Therapien gibt. Hier schafft der vorliegende Entwurf klare Regelungen für die zulässige Verwendung und einheitliche Standards, damit ein Austausch dieser Materialien zwischen den verschiedenen Insti­tutionen zum Nutzen des Patienten ermöglicht wird.

Ein solch dynamischer Bereich muss letztendlich einer sehr genauen Überwachung und einer garantierten Kontrolle zugeführt werden, damit die Gefährdung der Patientin­nen und Patienten so weit wie möglich verhindert wird und der Ersatz der entnomme­nen Zellen und Gewebe transparent und vor allem auch nachvollziehbar abläuft.

Deswegen wird durch das vorgeschlagene Gesetz auch eine genaue Pflicht zur Mel­dung von Nebenwirkungen, die bei den Empfängern von menschlichen Zellen und Ge-


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