Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 113

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zwischen Behörden schaffen. Das heißt, die Gefahr – es ist nicht intendiert – des „gläsernen Bürgers“ ist durch die technische Gestaltung dieses Projektes durchaus möglich. Es ist wichtig, heute nein zu sagen, denn sonst werden wir in Zukunft – und wir wissen auch nicht, in welchem Rahmen – über Grundrechtseinschränkungen diskutieren, die auf Basis dieses technischen Systems dann durchgeführt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Beenden wir daher dieses teure und praxisuntaugliche Bürgerkartenprojekt! Bauen wir lieber die bestehenden Online-Angebote der Behörden auf Basis von Benutzernamen, Codes und Passwörtern aus! Diese funktionieren und werden auch angenommen. Klubobmann Josef Cap, der leider nicht da ist, hat 2006 gesagt: Wenn die SPÖ einmal etwas zu reden hat, dann wird es dieses Gesetz nicht mehr geben. – Gemeint war das E-Government-Gesetz. Das Gesetz gibt es immer noch. Jetzt wissen wir das, was wir ohnehin schon immer vermutet haben: Die SPÖ hat nichts zu reden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.52


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


13.52.20

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Meinem Vorredner kann ich nur in einem einzigen Punkt zustimmen: Das Projekt „Bürgerkarte“ ist tatsächlich verbesserungsfähig. Insgesamt ist es aber schon erfreu­lich, dass es, was das Verwaltungsverfahren und das Zustellrecht betrifft, Verbesserun­gen und Erleichterungen gibt. Das ist etwas im Dienste, im Interesse des Bürgers: E-Government.

Bei zwei Bereichen sind aber auch Konkretisierungen und Änderungen notwendig. Ich glaube, so ziemlich alle Verkehrsteilnehmer kennen die sogenannte Anonymverfügung. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Es stellt sich heraus, dass mit dem neuen § 18 AVG in Zukunft gewisse Probleme verbunden sein werden: Soll das jetzt eine Unterschrift von Beamten in Hunderttausenden Ausfertigungen tragen oder die Amtssignatur nach § 19 E-Government-Gesetz, die dann nicht am Ausdruck ist und wo die Frage des Telebanking noch ungeklärt ist?

Hier ist noch einiges an Arbeit notwendig, und daher gibt es zu diesem Bereich auch eine Ausschussfeststellung. Es wird noch einen intensiven Beratungsprozess gemein­sam mit der Verwaltung dazu geben. Und das ist, denke ich, gut.

Ein zweiter Punkt ist problematisch, wo es Änderungen geben wird. Im Entwurf, was den § 13 AVG betrifft, ist etwas drinnen, was zu sehr kritischen Situationen führen könnte. Wenn beispielsweise jemand eine Demonstration an einem Samstag um 8 Uhr elektronisch bei einem unbesetzten Amt anmeldet und nach einem Zeitablauf von 24 Stunden mangels Widerspruch diese Demonstration als genehmigt gilt (Abg. Öllinger: Demonstration ist nicht genehmigungspflichtig!), dann wüsste das kein Mensch, und am Sonntag um 8 Uhr in der Früh stünde unter Umständen eine Gruppe Demonstranten auf der Straße. Niemand hat es gewusst, auch die Polizei nicht.

Das sind Sicherheitsprobleme, und daher ist es ja sinnvoll, dass es einen Abän­derungsantrag gibt. Übrigens: Es wird so viel gesprochen, wie mit dem Parlament umgegangen wird. Diesen haben wir, Kollege Dr. Sonnberger und ich, hier im Parlament erarbeitet.

Ich bringe diesen Antrag jetzt ein.

 


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