Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 216

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

18.48.49

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Eigentlich wollte ich ein paar positive Worte zum Haft­entlassungspaket verlieren, Sie haben aber leider einen Fehler gemacht, den ich Ihnen heute vorhalten möchte: Sie haben den Bock zum Gärtner gemacht, indem Sie die Justizsprecher dieses Hauses beauftragt haben, die Regelung der Abgeordneten­korruption zu übernehmen. Das Ergebnis wurde gerade vorgestellt: Ein zahnloser Vier-Parteien-Antrag, der ein einziges Verhalten unter Strafe stellt, nämlich den klassischen Stimmenkauf: Ein Abgeordneter erhält Geld, damit er in einer bestimmten Abstimmung ein bestimmtes Abstimmungsverhalten an den Tag legt. – Wir leben in der Realität, und wir wissen: Dieser Fall ist völlig unrealistisch, dieser Fall wird nie eintreten.

Der zweite Punkt ist: Damit wird die UN-Konvention gegen Korruption nicht erfüllt. Die Abgeordneten dieses Hauses entziehen sich der Erfüllung einer UN-Konvention.

Es ist nicht überraschend, dass die ÖVP ein Problem mit einem scharfen Abgeord­neten-Korruptionstatbestand hat und auch dass Kollege Jarolim in großkoalitionärer Disziplin da mitgehen muss. Neu ist aber, dass Kollege Darmann vom BZÖ und Kollege Fichtenbauer von der FPÖ bei diesem Vorhaben Schmiere stehen.

Herr Kollege Westenthaler, wissen Sie, was Ihr Kollege Darmann dazu gesagt hat? Haben Sie sich das angeschaut? Das heißt Milde für straffällige Abgeordnete. FPÖ und BZÖ ist keine Strafe zu streng, kein Straftatbestand zu hoch, nur bei Abge­ordneten absolute Milde. (Abg. Mag. Darmann: Sie haben ja keine Ahnung!)

Wir verabschieden heute ein umfassendes Anti-Korruptionspaket für die Privatwirt­schaft und für die Beamten, wo ein viel strengerer Maßstab angelegt wird. Anfüttern, all das stellen wir bei diesen Gruppen unter Strafe, in diesem Bereich nicht. Legen wir den gleichen Maßstab bei den Abgeordneten an, wie wir ihn von den Beamten und von der Privatwirtschaft verlangen!

Wir bringen daher dazu einen eigenen Antrag ein, der schriftlich vorliegt und verteilt wird, der die UN-Konvention erfüllt und bei den Abgeordneten den gleichen Maßstab anlegt.

Und die größte Ausrede, die ich immer höre: Euer Vorschlag ist nicht umsetzbar, weil der Tatbestand so schwer abgrenzbar ist. Ja, warum ist der Tatbestand so schwer abgrenzbar? Weil es kein transparentes Parteienfinanzierungs- und Parteienspen­dengesetz gibt, denn dann wäre die Abgrenzung möglich und dann wäre die UN-Konvention gemäß unserem Vorschlag auch umsetzbar.

Aber ich sehe schon: Strenge bei allen anderen, Milde bei den Abgeordneten, das ist offensichtlich das Motto. (Beifall bei den Grünen.)

Zurück zum Haftentlastungspaket und damit zu einem erfreulicheren Teil.

Es gibt zwei, drei Punkte, die ich besprechen möchte, weil wir es schade finden, dass hier ein paar Verschlechterungen gegenüber dem Ministerialentwurf drinnen sind. Das werfe ich nicht Ihnen vor, das werfe ich der ÖVP vor, die offensichtlich der Mut verlassen hat.

Zum einen die Beibehaltung der Generalprävention bei der bedingten Entlassung nach der Hälfte der Strafe. Wir wissen, dass die Generalprävention nach allen Erkenntnissen keine Relevanz hat.

Und das Zweite ist die Streichung der Entscheidung der bedingten Entlassung durch interdisziplinäre Strafvollzugskommissionen, bestehend aus Richtern und Vollzugs­beamten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.) Das wäre ein wichtiger Zugang gewesen, um eine breitere Sicht bei dieser schwierigen Entscheidung zu haben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite