Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 244

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abteilung für Gerichtliche Medizin (DGM) der MedUni-Wien („Sensengasse“)

„Der Nationalrat wolle beschließen:

,Die Bundesregierung wird ersucht, die Funktionsfähigkeit der Gerichtsmedizin der MedUni-Wien auf dem Bereich der Obduktionen langfristig aufrechtzuerhalten, die Pläne für den Institutsneubau ehest möglich umzusetzen und einen Gesetzesentwurf zum Gebührenrecht vorzulegen, der gerichtlich veranlasste Leichenöffnungen kosten­deckend ermöglicht.‘“

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Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)

20.16


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Darmann verlesenen Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unter­stützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

gemäß § 53 Abs. 3 GOG-NR der Abgeordneten Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (303 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts­anwärter, das EuRAG, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissions­tarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatsaktsgesetz, das Notariats­prüfungs­gesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das SDG und das Außerstreitgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008) (338 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Artikel II Z 3 lautet:

„3. § 5 Abs 1 zweiter Satz lautet:

,Der Notar ist berechtigt, Parteien im Strafverfahren vor Verwaltungsbehörden, Finanz­strafbehörden und vor allen Gerichten wegen Straftaten zu verteidigen.‘“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen,

 


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