Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abteilung für Gerichtliche Medizin (DGM) der MedUni-Wien („Sensengasse“)
„Der Nationalrat wolle beschließen:
,Die Bundesregierung wird ersucht, die Funktionsfähigkeit der Gerichtsmedizin der MedUni-Wien auf dem Bereich der Obduktionen langfristig aufrechtzuerhalten, die Pläne für den Institutsneubau ehest möglich umzusetzen und einen Gesetzesentwurf zum Gebührenrecht vorzulegen, der gerichtlich veranlasste Leichenöffnungen kostendeckend ermöglicht.‘“
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Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)
20.16
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Darmann verlesenen Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Antrag
gemäß § 53 Abs. 3 GOG-NR der Abgeordneten Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen
zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (303 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatsaktsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das SDG und das Außerstreitgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008) (338 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:
Artikel II Z 3 lautet:
„3. § 5 Abs 1 zweiter Satz lautet:
,Der Notar ist berechtigt, Parteien im Strafverfahren vor Verwaltungsbehörden, Finanzstrafbehörden und vor allen Gerichten wegen Straftaten zu verteidigen.‘“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen,
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