Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 198

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firmeninternen Prüfungen sprechen. Ich sage noch einmal, es ist nicht einfach, diese Unzahl von Finanzderivaten zu prüfen; das geht nicht durch einmaliges Nachschauen.

Zum Schluss möchte ich sagen, es liegt auch an dieser ganzen Atmosphäre, an einer Art Vornehmheit. Auch wenn man etwas weiß, macht man nicht davon Gebrauch. Alles wird ein bisschen auf Jahre hinausgeschoben. Da gibt es einen Prüfungsbericht der Nationalbank, der nicht angenehm ist, aber man hat drei Jahre Zeit, darüber zu reden und nichts zu machen. Das sind die Wurzeln, dass letztlich ein entsprechendes System entsteht: Es ist ohnehin nicht so arg, darüber reden wir einmal, und es ist in einigen Jahren auch noch Zeit dafür, über Probleme zu reden.

Ich glaube, es ist wichtig, einen guten Finanzmarkt in Österreich aufzubauen. Wir haben die Chance, eine Drehscheibe für Europa oder zumindest für einen Teil Europas zu werden. Das ist hier in Wien nicht nur interessant, was die Arbeitsplätze betrifft, sondern auch im Hinblick darauf, was die Bedeutung des Finanzmarktes Österreich für die Zukunft sein kann. – Danke. (Beifall bei SPÖ und FPÖ.)

18.05


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Zweite Wortmeldung. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.05.53

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur noch einmal auf meinen Redebeitrag von vorhin zurück­kommen, in dem ich angekündigt habe, dass wir uns eine Änderung des § 25 Abs. 13 des Bankwesengesetzes wünschen, und darf folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geän­dert:

Artikel 1 Ziffer 14 lautet:

„14. § 25 Abs. 13 entfällt.“

*****

Danke.

18.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Bucher einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (313 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Sparkassengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Nationalbank­gesetz 1984 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (386 d.B.)

 


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