Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 221

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19.08.2710. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (262 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische Entwick­lungsbank und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoran­schla­ges für das Jahr 2008 (Bundesfinanzgesetz 2008) geändert werden (393 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (264 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Hellenischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Ein­kommen und vom Vermögen samt Protokoll (394 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


19.10.01

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Nach den ursprünglichen Plänen sollte eine Entwicklungsbank nach dem Vorbild der European Development Finance Institutions eingerichtet werden, und zwar ursprünglich gedacht als Tochter der aws und nicht als Tochter der Entwicklungsbank, aber bereits im Regierungsprogramm von SPÖ und ÖVP rückte man von diesen Plänen ab und verwies auf die einschlägige Erfahrung der OeKB im Rahmen der Exportförderung, wohlgemerkt der Exportförderung, nicht der Entwick­lungshilfe.

Nunmehr ist es – und das wurde in Alpbach verkündet – der Wille der Regierung, eine solche Entwicklungsbank einzurichten – von der Idee her natürlich nicht abzulehnen –, aber als Tochter der OeKB, die – und das gebe ich zu bedenken – eine Bank im Besitz von privaten Geschäftsbanken ist.

Wenn diese Entwicklungsbank nun ihren Zielsetzungen gerecht werden soll, nämlich der Förderung nachhaltiger Entwicklung durch Projekte der Entwicklungs­zusammen­arbeit auf dem Privatsektor von Entwicklungsländern, wenn das garantiert werden soll und wenn die Gefahr minimiert werden soll, dass durch diese Entwicklungsbank als Tochter der Kontrollbank nicht Exportförderung unter dem Deckmantel der Entwick­lungs­hilfe sein soll, das heißt also, lediglich österreichische Investitionen gefördert werden, dann wäre eine Reihe von Änderungen dringend geboten. Und nur wenn diese Änderungen durchgeführt werden, könnten wir uns vorstellen, diesem Projekt zuzustimmen.

Erstens ist – und das ist das große Problem – der Vertrag, der zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und der Entwicklungsbank abgeschlossen werden soll, dem Parlament beziehungsweise dem Finanzausschuss vorzulegen. Wir fordern hier eine voll transparente Vorgangsweise. (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Zusammenhang ist aber nicht nur der Vertrag vorzulegen, sondern auch die Geschäftsordnung der Entwicklungsbank. Auch das muss noch Teil dieses Trans­parenz­paketes sein.

Zweiter Punkt: Eingerichtet wird ein Gremium „Wirtschaft und Entwicklung“. Es wäre wohl besser, dieses Gremium „Entwicklung und Wirtschaft“ zu nennen, der Zielsetzung


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