Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 224

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ein wirklicher Beitrag zur Armutsbekämpfung sein kann. Mir geht es auch sehr stark darum, Know-how zu transferieren und Menschen zu einer beruflichen Ausbildung zu verhelfen.

Es gibt in diesem Gesetz, wie gesagt, einen Bezug auf den Zielparagraphen des EZA-Gesetzes. Damit steht der entwicklungspolitische Charakter sicherlich im Vordergrund. Aus meiner Sicht, Kollege Bucher, geht es aber vor allem um den entwicklungs­politischen Charakter, nicht nur darum, dass heimische Betriebe dabei profitieren. Natürlich ist es auch fein, wenn es KMU-Förderungen gibt, aber ich denke mir, da gibt es ganz andere, zielgerichtetere Instrumente.

Was wir aber wirklich brauchen, ist, dass in diesem Gremium der Entwicklungsbank entwicklungspolitisches Know-how eingesetzt wird. Es ist – Kollege Glaser hat es schon gesagt – das Außenministerium dabei vertreten. Auch die ADA  ist vertreten. Ich persönlich hätte mir noch sehr gewünscht, dass auch ein Vertreter oder eine Ver­treterin des entwicklungspolitischen Beirats, wie er im EZA-Gesetz geregelt ist, in das Gremium des Beirats aufgenommen wird. Ich glaube, es wäre durchaus sinnvoll gewesen, WissenschafterInnen in dieses Gremium aufzunehmen sowie einen Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin der entwicklungspolitisch engagierten Zivilgesell­schaft.

Es wäre auch möglich gewesen, den Menschen mit entwicklungspolitischem Know-how im Gremium selbst – zum Beispiel durch Vetomöglichkeiten – eine stärkere Rolle zuzugestehen. Es wäre auch möglich gewesen, im Gesetz zu verankern, dass dieses Gremium die Aufgabe hat, inhaltliche Leitlinien für ihre Arbeit zu entwickeln. Es gibt noch etwas, das mir leid tut. Ich hätte lieber gesehen, wenn wir uns im Gesetz auf eine Reihe von international anerkannten Normen zu den Themen „Umwelt“, „Men­schen­rechte“ sowie zu Fragen der Sozialstandards bezogen hätten, aber das war mit Minister Molterer leider nicht zu machen.

Was zu machen war, waren die Themen „Berichtspflicht“ sowie eine paritätischere Besetzung der Sozialpartner im Beirat. Gerade diese Berichtspflicht gegenüber dem Parlament wird uns sicher dabei helfen, zu beobachten, wie sich die Qualität der Projekte und der Arbeit der Entwicklungsbank entwickelt – ob die viel gepriesene Ownership auch wirklich eingehalten wird und ob Entwicklungsrelevanz wirklich gelebt werden kann.

Ich denke, wir sollten diesem Instrument eine Chance geben und es so bald wie möglich und notwendig weiterentwickeln. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.22


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Bösch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.22.21

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Wir glauben, dass mit diesem Bundesgesetz, mit dem die Institution einer Entwicklungsbank als Tochtergesellschaft der Oesterreichi­schen Kontrollbank AG eingerichtet wird, in Richtung Entwicklungszusammenarbeit Österreichs ein vernünftiger Schritt gesetzt wird. Das System der österreichischen Ausfuhrförderung, die internationalen Kontakte der Kontrollbank sowie deren Erfahrung bei der Prüfung von EZA-, Umwelt-, und Sozialkriterien sollen für entwicklungs­politische Zwecke genutzt werden.

Wir halten das grundsätzlich für vernünftig und sind als Freiheitliche der Ansicht, dass man in den privatwirtschaftlichen Bereichen in Entwicklungsländern den Versuch star-


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