Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 323

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Rechtsstellung der Staatenlosen, dessen Artikel 23 und 24 verfassungsändernd sind, in 205 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Mit Rücksicht auf die erwähnten verfassungsändernden Bestimmungen stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses, wonach der vorliegende Staats­vertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG, dass die französische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundes­ministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über das Verbot von Streumunition in 350 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Bösch hinsichtlich § 1 Ziffer 1 vor.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Scheibner ebenfalls hinsichtlich § 1 Ziffer 1 vor.

Ich lasse zunächst über den von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über § 1 Ziffer 1 in der Fassung des Aus­schussberichtes.

Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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