Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 145

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leisten uns immer weniger Kinder. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Einperso­nenhaushalte von rund 800.000 auf 1,100.000 gestiegen.

Der Trend zur Singularisierung dünnt die Unterstützungsnetzwerke unter nahen Ange­hörigen aus. Wer heute Single ist kann schon morgen vor allem eines sein: einsam. Und wenn es keine nahen Angehörigen gibt, dann kann es auch keine Pflege durch nahe Angehörige geben.

Während bei pflegebedürftigen Eltern die Kinder zur Bezahlung der Pflege- und Be­treuungsleistungen herangezogen werden, sind Kinderlose in einer besseren Situation. Hier übernimmt die öffentliche Hand die Kosten, wenn das eigene Vermögen ver­braucht ist.

Es ist für Eltern höchst unangenehm, wenn sie wissen, dass aufgrund der eigenen Pflegebedürftigkeit ihre Kinder, die sich vielleicht gerade eine Existenz aufbauen, die Schulden für das Haus oder die Wohnung abbezahlen oder für die Kosten der eigenen Kinder aufkommen müssen, zusätzlich belastet werden.

Diese Ungerechtigkeit gilt es zu beseitigen. Der bisherige Angehörigen-Regress muss gestrichen werden. Ein Regress kann nur dort und unter bestimmten Rahmenbedin­gungen Geltung erlangen, wo es zu Schenkungen an betroffene Angehörige durch den Pflegebedürftigen gekommen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert alle nötigen Schritte zu unternehmen, um eine grundsätzliche bundesweite Streichung des Angehörigen-Regresses zu erwirken.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Dr. Oberhauser. Restredezeit der Fraktion: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.03.33

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser (SPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon gehört, auch von Sozialminister Buchinger, dass wir heute mit dem Einbringen des Antrages zur Pflege keine Amnestieverlängerung vorgelegt haben, sondern, ganz im Gegenteil, eine Aufforderung an die Menschen, ihre Pflegekräfte anzumelden, das zu legalisieren. Wie wir heute auch gehört haben, hat das bereits Erfolg gezeigt.

Damit das aber, was die berufsrechtlichen Dinge und Ausbildungen betrifft, nicht ganz im luftleeren Raum steht, ist es notwendig, dass wir hier für die Menschen Rechtssi­cherheit schaffen. In der Praxis ist es nun einmal häufig notwendig, dass die Betreu­ungspersonen auch Assistenz bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie der Körperpflege leisten.

Um das heute hier wirklich vollständig abzurunden, möchte ich noch folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) hinsichtlich


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