Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 195

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bedanken, und ich stehe nicht an, mich auch bei der Bundesregierung zu bedanken, denn dieses Lehrlingspaket hat es in sich, und ich glaube, die Industrie, das Gewerbe und die Wirtschaft werden uns das danken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das Gesetz kann jetzt beschlos­sen werden. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

18.06


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Höllerer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.06.25

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Ich werde versuchen, das Thema jetzt möglichst objektiv ab­zuhandeln.

Gewerbeordnung, die Zweite: Dieses Gesetz wurde bereits am 20. Dezember hier im Parlament beschlossen. – Dem Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer war es nicht möglich, es zu beurkunden, darum haben wir es jetzt noch einmal in Verhandlung ge­nommen.

Diese vorliegende Novelle beinhaltet wichtige Maßnahmen: Die Verschärfung der Re­gelung bezüglich der Abgabe von Alkohol an Jugendliche, die Einführung eines Güte­siegels „Meisterbetrieb“, aber auch die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien, wobei eine davon, nämlich die Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, laut EU-Vorgabe mit 15. Dezember umzusetzen war. Das ist sich zeitlich mit der Ver­abschiedung dieses Gesetzes nicht ausgegangen. Dies insbesondere deswegen, weil darin auch eine Strafbestimmung enthalten ist, welche in Österreich nicht rückwirkend beschlossen oder beurkundet werden darf, darum hat der Herr Bundespräsident auch diese Beurkundung abgelehnt.

Vom Wirtschaftsministerium unter Bundesminister Bartenstein wurde in Anlehnung an einen ähnlichen Fall, der bereits auf 1999 zurückgeht – damals konnte Bundespräsi­dent Thomas Klestil sehr wohl eine Beurkundung durchführen –, jetzt dem Bundesprä­sidenten ein Lösungsvorschlag auf den Tisch gelegt.

Dieser hat es aber Herrn Bundespräsidenten Heinz Fischer nicht möglich gemacht, eine verfassungsmäßige Beurkundung vorzunehmen, daher haben wir die Materie jetzt noch einmal in Verhandlung.

Mit dem heutigen Beschluss dieser Novelle wird ihre parlamentarische Behandlung endgültig abgeschlossen. Bedauerlich ist dabei nur, dass sämtliche Inhalte verspätet in Kraft treten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.08


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kirch­gatterer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.08.34

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wertes Hohes Haus! Ich bin sehr froh darüber, dass bereits zwei Vorredner auf einen Punkt der Novellierung des Gewerberechts eingegangen sind, nämlich auf das ge­schützte Gütesiegel „Meisterbetrieb“.

Ich habe in vielen Gesprächen feststellen können, dass insbesondere in den Klein- und Mittelbetrieben das neue Gütesiegel sehr begrüßt wird, dass sich sehr viele qualitativ abheben und ihre qualitativ hochstehenden Leistungen auch nach außen hin zeigen möchten.

 


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