Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 209

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krist. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.52.48

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat sich eingehend mit dem Thema Nahversorger und Einkaufszentren auseinandergesetzt, insbesondere in den Bundesländern Salzburg, Kärnten, Steiermark und Oberöster­reich. Sprichwörtlich wie die Schwammerl schießen unübersehbare Fachmärkte und Einkaufszentren aus dem Boden, oftmals ohne die entsprechenden Verkehrskonzepte dazu und oftmals ohne eine vorige qualifizierten Überprüfung der Auswirkungen ins­besondere auf die Nahversorger in den Umlandgemeinden oder sogar der eigenen Standortgemeinde.

Der Rechnungshof stellt zwar einzelne Aktivitäten in Richtung Schutz und Sicherung der Nahversorger fest, aber substantiell werden die gesetzlichen Gestaltungs- und Lenkungsmöglichkeiten der jeweiligen Landesregierungen in Richtung der neuen Her­ausforderungen nicht oder eindeutig zu wenig genützt. Es fehlt an strukturierten Grund­lagenerhebungen. Er kritisiert falsche Ansiedlungspolitik und zum Teil komplizierte ge­setzliche Bestimmungen.

In Oberösterreich wurde bereits mit der Novellierung der Raumordnung im Jahre 2005 diesem Umstand zumindest in erkennbaren Ansätzen Rechnung getragen, und es wur­den Vorschläge des Rechnungshofes – wie zum Beispiel keine Ansiedlung von Ein­kaufszentren in Autobahnnähe – in das Gesetz aufgenommen. Dennoch gibt es im Zentralraum Einkaufstempel wie die PlusCity, UNO Shopping, Haid Center et cetera, welche den Verkehrsplanern gewaltige Sorgen und den Anrainern und Pendlern zum Teil enormen Ärger bereiten. In diesem Zusammenhang regt der Rechnungshof eine Verkehrsanschlussabgabe oder auch eine Lenkungsabgabe durch eine Besteuerung von Einkaufszentren und die Förderung von Nahversorgung mit diesen Mitteln an. Ein interkommunaler Finanzausgleich wird ebenso immer wieder ins Gespräch gebracht.

Jedenfalls sind, meine Damen und Herren, Städte, Gemeinden und die Bundesländer gefordert, sich intensiv im Sinne der KonsumentInnen, der PendlerInnen, aber auch der Nahversorger und der ArbeitnehmerInnen Gedanken zu machen. Der Bund könnte hier wertvolle Beiträge zu einheitlichen Regelungen zum Beispiel im Rahmen der Ver­fassungsdiskussion leisten. Als ein erstes Beispiel für die Ablehnung eines solchen Einkaufszentrums in Oberösterreich gilt seit dem letzten Jahr das geplante „Einkaufs­dorf Ort“ im Innkreis. Der zuständige Landesrat Sigl hat nach der Raumverträglichkeits­prüfung keine Genehmigung für den Bau gegeben, da ein massiver Verdrängungswett­bewerb in dieser Region und ein unvertretbares Verkehrsaufkommen zu befürchten war.

Diese Entscheidung entspricht auch der Empfehlung des Rechnungshofes, nämlich Genehmigungen von Einkaufszentren über 1 500 Quadratmetern Verkaufsfläche ver­stärkt an zentrale Orte, wie es zum Beispiel Bezirksstädte sind, zu binden. Außerdem wird in Oberösterreich meinen Informationen nach für jeden Bezirk ein regionales Nah­versorgungskonzept erarbeitet. Das sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Ich danke dem Rechnungshof für seine wertvollen Beiträge dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

18.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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