Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 250

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Der vorliegende Antrag befasst sich im Wesentlichen mit der Vollziehung. Es sollen In­formation und rechtliche Möglichkeiten für die Länder geschaffen werden, aber auch Information für den zuständigen Bundesminister. Fürs Erste erscheint dieser Antrag durchaus plausibel. Es gibt aber durchaus andere Bereiche, die in diesem Zusammen­hang auch noch geregelt werden könnten. Ich würde mir wünschen, dass wir zum Bei­spiel auch die Marktordnung gemeinsam im zuständigen Ausschuss diskutieren. Hof­fentlich wird auch das möglich sein.

Noch eine kleine Randbemerkung am Schluss. Lieber Kollege Maier, mit diesem An­trag hast du hoffentlich nicht eine Ablösung der Landeshauptfrau von Salzburg einge­leitet, da du im Gesetzestext schreibst „Der Landeshauptmann und das Bundesamt für Ernährungssicherheit ...“. (Beifall bei der ÖVP.)

21.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.25.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist im Wesentlichen sinnvoll. – Eine Ergänzung zu den Ausführungen des Kollegen Eßl: Diese Vorlage ist noch immer nicht wirklich jenes Ziel, das wir eigentlich verfolgen, nämlich ein einheitliches Betriebsmittelrecht zu entwickeln. Sie ist ein wesentlicher Teil der Verbesserung der Informationspflichten, vor allem, was Straftatbestände und die Information darüber in den einschlägigen Fachressorts, insbe­sondere natürlich im Landwirtschaftsressort betrifft, was wichtig ist, um auch entspre­chende Verbesserungen durchführen zu können.

Was Ihre Sensibilität in Gender-Fragen betrifft, möchte ich Sie bekräftigen und Ihnen vor allem Folgendes mitgeben: Wenn Sie dies auch in den politischen Gremien der Landwirtschaftskammer in Salzburg lebten und umsetzten, wären wir alle ein Stück weiter. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Schalle gelangt als nächster Redner zu Wort. 1 Minute gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.27.02

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die im gegenständlichen Antrag enthaltenen Forderungen werden durchaus zu Recht er­hoben. Im Futtermittelgesetz gibt es keine Beweispflicht hinsichtlich der Erledigung be­ziehungsweise des Ausgangs von Strafverfahren gegenüber dem jeweiligen Landes­hauptmann oder der Landeshauptfrau, dem Bundesamt für Ernährungssicherheit und dem zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft.

Dadurch hat der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau auch keine Möglichkeit, ge­gen Bescheide der Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben.

Unterm Strich wird der Landeshauptmann also über allfällige Verwaltungsstrafverfah­ren nach dem Futtermittelgesetz gar nicht informiert. Gleiches trifft natürlich auch auf den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zu, der ja im Rahmen der unmittel­baren Bundesverwaltung für die Vollziehung des Futtermittelgesetzes zuständig ist, ganz im Gegensatz zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das solch eine Beweispflicht gegenüber den erwähnten Stellen sehr wohl beinhaltet. Auch im Pflanzenschutzmittelgesetz hat es eine ähnliche Problematik gegeben.

 


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