Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 141

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fen. Diese Regelung soll nur für den häuslichen Bereich gelten, nicht für Heime. Das ist eine gute Lösung, die Rechtssicherheit schafft. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Strache: Pflegegeldanpassung um 20 Prozent wäre ganz wichtig!)

Das ist aber ganz wichtig, Herr Klubobmann Strache, denn das sind die wahren Sor­gen dieser Generation. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP. Abg. Strache: Pflegegeld­entwertung um 20 Prozent seit Einführung! Wurde nicht angepasst!)

Diese Verbesserung im Gesunden- und Krankenpflegegesetz muss rasch erfolgen – am besten noch diese Woche, werte Kollegen! – im Interesse der Betreuer und im Inte­resse der Betreuten. Das hilft den Wiederaufbau-Frauen – schnell, unbürokratisch und unbedingt notwendig! (Beifall bei der ÖVP.)

Es gilt auch, die bestmögliche Gesundheitsversorgung für alle auch in Zukunft abzusi­chern. Wer auch immer krank wird, muss die beste Behandlung bekommen, die mög­lich ist, und zwar in jedem Alter. Das ist auch wichtig für diese Wiederaufbau-Frauen – nicht wie in anderen Ländern, zum Beispiel in England, wo betagte Damen und Herren heute nicht einmal mehr eine Chance haben, eine künstliche Hüfte zu bekommen. Das wollen wir nicht. Wir wollen beste gesundheitliche Versorgung für alle in jedem Alter. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin überzeugt, mit guter Gesundheitsvorsorge, mit guter Gesundheitsversorgung und mit guter leistbarer Pflege – genau damit helfen wir den Frauen, die unser Land nach dem Krieg so großartig wiederaufgebaut haben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.03.04

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst zu Ihnen, Frau Bundesministerin: Sie haben ja zu einem bemüh­ten Versuch gestartet, die Errungenschaften unseres Pensionssystems für diese Generation anzupreisen. Frau Bundesministerin! Zur Relativierung muss ich da aber schon auch sagen: Ein Problem, das diese letzte Pensionserhöhung gezeigt hat, war ja gerade, dass das, was Sie behauptet haben, nämlich eine Heranführung der Mindest­pensionen an den Armutsschwellenwert, leider nicht erreicht wurde. Sie sind knapp da­runter gelandet. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt, der im Zusammenhang mit älteren Frauen natürlich schon sehr rele­vant ist: Die kleinen Pensionen, die unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes gele­gen sind und liegen, wurden unterdurchschnittlich erhöht, nämlich mit 1,7 Prozent, und Sie können mit großer Sicherheit davon ausgehen, dass von den Personen aus dieser Generation, die noch leben, viele darunter fallen.

Das Problem oder die Lebenslage dieser älteren Frauen – das sind ja Frauen, die im Durchschnitt schon mindestens 80 Jahre alt sind – ist ja, dass sie damals in diesen Nachkriegsjahren sicherlich nicht in regulären Arbeitsverhältnissen gearbeitet haben, dass sie möglicherweise aber neben der Arbeit, die sie in den Trümmern von Nach­kriegs-Wien oder Nachkriegs-Österreich geleistet haben, auch eines, mehrere, viel­leicht sogar viele Kinder aufgezogen haben und gerade wegen der Anrechnungsbe­stimmungen bei den Kindererziehungszeiten, die alle nachvollziehbar und verständlich sind, bestimmte Ansprüche nicht haben.

Da gibt es also schon Problemlagen – und jetzt bin ich beim eigentlichen Punkt –, die mit dem Thema „Trümmerfrauen“ nur bedingt etwas zu tun haben. Reden wir über älte-


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