Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 80

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Die Bundesregierung ist gefordert, die Regierung in Rumänien, vor allem aber in Bul­garien aufzufordern, alles zu unternehmen, damit Rechtssicherheit besteht und damit das organisierte Verbrechen gerade in Bulgarien massiv bekämpft wird. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


12.21.19

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht erst seit April des letzten Jahres, Herr Abgeordneter Themessl, ist es ein Thema, dass Österreich und mein Haus Kritik zu üben haben an mancher Schwierigkeit, die österreichischen Unternehmungen und Dienstleistungserbringern insbesondere in der Schweiz zustößt. Das Thema wird von uns sehr ernst genommen, und ich gehe davon aus, dies gilt auch seitens der Schweiz. Die Anwesenheit des Schweizer Botschafters bei dieser Debatte ist wohl auch ein Signal in diese Richtung. Ich habe den Eindruck, dass meine schweizerische Kollegin Leuthard dieses Thema ernst nimmt. Sie hat zuletzt mit mir eine bilaterale Arbeits­gruppe vereinbart, die in Kürze ihre Tätigkeit aufnehmen wird, um so weit wie möglich diese Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen.

Richtig ist, dass offensichtlich gesetzliche Vorgaben der Schweiz Hürden darstellen, und richtig dürfte auch sein, dass manches von Bern, seitens des Bundes und der Kantonalbehörden in den Weg gelegt wird.

Es ist schon angesprochen worden, dass es sich um eine Reihe von Punkten handelt, die nicht nur von österreichischen, sondern auch von baden-württembergischen Unter­nehmen immer wieder als Schwierigkeiten genannt werden: die achttägige Voranmel­dung, die erforderlich ist, die Behinderung von Personalbereitstellern, die Aufforderung an österreichische Unternehmen und sicherlich auch an deutsche, paritätische Kom­missionen der Schweiz zu bezahlen, obwohl zum Beispiel schon Beiträge an die WKÖ hier in Österreich bezahlt werden, und anderes mehr.

Gut ist, dass es mittlerweile gelungen ist, das Thema bei der Europäischen Kom­mission anhängig zu machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es hat die Österreichische Wirtschaftskammer sich auch direkt an die Europäische Kommission gewandt. Die Kommission ihrerseits hat der Schweiz vor wenigen Wochen eine Note Verbale übermittelt. Der Gemischte Ausschuss – das ist ein wesentliches Element des Streitbeilegungsmechanismus zwischen der Europäischen Union und der Schweiz – wird sich am 25. Juni dieses Jahres mit diesem Thema beschäftigen. Eine ad hoc-Arbeitsgruppe ist seitens der Kommission ins Leben gerufen worden, die im Übrigen gestern, Mittwoch, in Bern getagt hat. Es ist auch klar, dass die Europäische Kom­mission so wie wir auch insgesamt der Meinung ist, dass die Schweiz bei der Exe­kution der flankierenden Maßnahmen über das Ziel hinausschießt.

Nicht richtig ist – das weise ich kategorisch zurück, Herr Abgeordneter Themessl –, dass mein Haus und Sektionschef Mayer hier untätig geblieben seien oder er unwis­send gewesen wäre. Das kann auch gar nicht stimmen. Hier schießen Sie gewaltig über das Ziel hinaus, Herr Abgeordneter, weil Herr Sektionschef Mayer beispielsweise am 20. November 2006, also lange bevor Sie von dem Thema Kenntnis erlangt haben, oder zuletzt auch am 11. Oktober des vergangenen Jahres mit der schweizerischen Botschafterin Rühl-Burzi dieses Thema erörtert hat, so wie ich auch mehrfach mit der Bundesrätin Leuthard dieses Thema erörtert habe, zuletzt am 11. Jänner dieses Jahres. Ich stelle auch in Aussicht, das Thema beim trilateralen Wirtschaftsminister­treffen, das diesmal am 17. und 18. Mai in Österreich stattfinden wird – trilateral, unter


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