Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 86

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gleichstaxe aus der Summe der Ausgleichstaxe der vorhergehenden Person und 50 vH des Ausgangswertes. Die Ausgleichstaxe darf das Fünffache des Ausgangswertes jedoch nicht überschreiten.‘“

2. Die bisherigen Ziffern 11 und 12 werden zu Ziffern 12 und 13

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lapp. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.40.13

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Recht herzlich begrüßen möchte ich auch die vierte Klasse der KMS in der Koppstraße. Es freut mich, dass Sie hier zu Besuch sind und an einer Nationalratssitzung teilnehmen können. (Allgemeiner Beifall.)

Die vorliegende Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz und Behindertengleich­stel­lungs­gesetz beweist wieder einmal die Poleposition des Sozialministers mit seinem Ministerium, denn hinsichtlich der Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinie der EU betreffend den Bereich der behinderten Menschen sind wir Vorreiter, sind wir die Ersten.

Es ist wichtig, dass in diesem Gesetz zum Beispiel die Erhöhung des Min­destschadenersatzes geregelt wird. Bis jetzt betrug er 400 €, jetzt findet eine Erhöhung auf 720 € statt.

Weiters ist es wichtig, dass klargestellt wird, dass es Schutz vor Diskriminierung auch bei Beendigung oder bei Kündigung von Dienstverhältnissen gibt.

Ebenso ist es wichtig, dass eine Verlängerung der Verjährungsfrist für die Geltend­machung von Schadenersatzansprüchen, das heißt, wenn man diskriminiert wurde und einen Schadenersatzanspruch anmeldet, auf ein Jahr gewährleistet ist.

Somit haben behinderte Menschen wesentlich stärkere, wesentlich kräftigere Instru­mente in der Hand, um sich gegen Diskriminierung zu wehren und für Gleichstellung in unserer Gesellschaft zu kämpfen. Das ist eine gute Regelung, durch die behinderte Menschen in eine günstigere Lage als bisher versetzt werden, und es ist wichtig, dass wir heute diese Gleichbehandlungsrichtlinie umsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch zu Anträgen der Opposition sprechen, vor allem möchte ich da die Bereiche der Ausgleichstaxe hervorheben – eine Ausgleichstaxe müssen Unternehmen bezahlen, die nicht die erforderliche Anzahl behinderter Menschen einstellen.

Diesbezüglich teilen wir die Analyse mit den Oppositionsparteien, allerdings ist es uns wichtig, werte Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsparteien, zu sehen, dass wir an einer Lösung interessiert sind, die auch von der Wirtschaft getragen wird. Es gibt sehr intensive Verhandlungen und Entwicklungen von Programmen, um die Weiter­entwicklung der Ausgleichstaxzahlungen in unserem Land voranzutreiben.

Der Bund hat in seinem eigenen Bereich eine sehr ambitionierte Vorgangsweise gewählt, denn die Planstellen für behinderte Menschen, die bis jetzt immer auf Son­derpositionen sozusagen ausgesondert wurden, wurden in den normalen Dienst­postenplan integriert, und weiters wurde verankert, dass es eine zehnprozentige Steigerung der Zahl von behinderten Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, geben muss. – Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Anspruch, das ist eine sehr


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