Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 173

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Mein Vorredner hat es gesagt, und ich schließe mich an: Mit dem Gesetz, das wir heute gemeinsam beschließen werden, werden alle gewinnen, und es wird dem Wirt­schaftsstandort Österreich sicherlich sehr guttun. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Darmann.)

17.42


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.42.31

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Das Gesetz ist natürlich vernünftig, und wir haben ihm ja schon im Ausschuss zugestimmt; ich möchte jetzt aber nicht den Jubilantenchor verstärken, obwohl es für mich assoziativ einen Anlass gibt, mich doch zu Wort zu melden.

Zwar wird Anachronistisches beseitigt, aber auf einem Gebiet haben wir noch einen gewaltigen Anachronismus: Wir haben nach wie vor das Prinzip des Faust­pfandrechtes, und es wird höchste Zeit, dass wir zum Registerpfandrecht, das ich erst­mals im Jahr 1985 in einem Symposion beschrieben habe, übergehen – Ungarn zum Beispiel verwendet es bereits.

Nur ein Beispiel, mit dem es vielleicht Menschen, die keine Experten sind, am deut­lichsten darstellbar ist, woran es hakt: Oftmals ist das Auto für einen Menschen eine verfügbare Vermögensmasse. Er nimmt ein Privatdarlehen auf, das Auto wird ver­pfändet.

Der Hausverstand sagt den Leuten: Ich übergebe die Papiere und die Schlüssel, damit ist die Verpfändung durchgeführt. – Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes ist das nicht hinreichend! Da muss man das Auto übernehmen, folgenden Zauberspruch aufsagen: Hiermit nehme ich dich als Pfand entgegen!, muss dreimal um einen Häuserblock fahren, und abschließend müssen noch irgendwelche Beschwörungs­formeln gesprochen werden. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist Anachronismus, und der gehört abgeschafft, daher muss der nächste Schritt im Sinne einer Modernisierung „Registerpfandrecht“ heißen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Berger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


17.44.25

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Hohes Haus! Ich freue mich, dass eine weitere Vorlage des Justizministeriums eine derart breite Zustimmung bekommt, und darf nur auf zwei Punkte besonders eingehen.

Das eine war die Bemerkung des Herrn Kollegen Steinhauser betreffend die Personal­situation in der Justiz: Ich möchte erstens in Erinnerung rufen, dass für den Stellen­plan 2007/2008 erstmals wieder nicht weniger, sondern mehr Personal für die Justiz zur Verfügung stand. Die Planstellen, die zusätzlich erreichbar waren, habe ich im Wesentlichen der Strafprozessreform gewidmet, das heißt, wir haben bei den Staats­anwälten ordentlich aufgestockt, und auch bei der Justizwache war dies höchst dringend. – Ich werde mich natürlich auch weiterhin bemühen.

Die Zahlen, die Sie selbst genannt haben, habe ich nur insofern in Frage gestellt, als mir der Mehrbedarf bei den Staatsanwälten nicht sehr schlüssig vorgekommen ist. Mir ist klar, dass wir beim Kanzleipersonal zumindest jetzt in der Übergangssituation aushelfen müssen, aber ich denke, die Staatsanwaltschaften haben im letzten Jahr


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite