Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 93

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ihre Redezeit ist längst beendet, Herr Kollege, es tut mir leid!

Der von Ihnen eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

(Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Mag. Donnerbauer.)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum Schutz von Kindern, eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1

Die kürzlich bekannt gewordenen Ereignisse des Kindesmissbrauchs, Inzests, der Freiheitsberaubung und vieler anderer unglaublicher Straftaten begangen an den eigenen Kindern lassen, ohne den guten Willen aller beteiligten Behörden in Frage stellen zu wollen, Zweifel an der Effektivität der österreichischen Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aufkommen.

Abgesehen von diesen Fällen der Freiheitsberaubung ist aber auch durch andere Fälle, in denen es zu schweren Verletzung von Kindern kam, die Diskussion über Kontrollmechanismen im Bereich der Jugendfürsorge aufgeflammt.

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend hat im Hinblick auf  diese Erfahrungen eine Novelle eines Jugendwohlfahrtsgesetzes angekündigt. Die Justiz­ministerin hat für ihren Bereich ein Gesetz ausarbeiten lassen, durch das im Bereich der Gewaltprävention und des Strafrechts Maßnahmen gesetzt werden, die in Hinkunft derartige Missbrauchsfälle vermeiden helfen sollen. Schwerpunkte dieses Gesetzes­vorschlages sind u.a.

Verbesserungen des Wegweiserechts,

Prozessbegleitung und abgesonderte Vernehmung von Opfern von Sexualdelikten auch im Zivilverfahren,

Verbesserung der Überwachungsmöglichkeit von Sexualtätern im gerichtlichen Straf­verfahren,

Schaffung eines neuen Straftatbestands wegen fortgesetzter Gewaltausübung und damit Umsetzung eines im Regierungsübereinkommen festgelegten Vorhabens und

Verlängerung der Tilgungsfristen.

Was die Frage der Anzeigepflicht anlangt, so sollte bei schweren Verletzungen, insbesondere beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch, im Interesse des Kinder­schutzes jedenfalls eine rechtzeitige Information an die Sicherheitsbehörden sicher­gestellt werden.

Im Interesse der Rückfallsprävention im Bereich der Sexualdelikte wurden bereits Verhandlungen zwischen Innen- und Justizministerium zur Schaffung einer Sexual­täterdatei geführt. Die Umsetzung ist gerade im Hinblick auf die nunmehrigen Erfah­rungen und den Umstand, dass Fritzl wegen Sexualdelikten vorbestraft war, in Unkenntnis dieses Umstandes jedoch die Adoption seiner vermeintlichen Enkelkinder bewilligt worden ist, vorrangig.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite