Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 116

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Gerade in Hinsicht auf die Tatsache, dass es bei einem Inzestfall wichtig ist, nicht nur Informationen über Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Strafgesetzbuches zeitlich unbeschränkt den entsprechenden Behörden zur Verfügung zu stellen, sondern auch die Suche nach vermissten Personen, besonders nach Kindern und Jugend­lichen, intensiv zu betreiben, stellt das BZÖ mit vorweg genannten Abgeordneten folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Vermisstenfälle anhand der aktuellen Erkenntnisse, welche durch den Inzestfall von Amstetten erlangt wurden, erneut zu überprüfen.

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Abschließend, im Anschluss an diese eingebrachten Entschließungsanträge, darf ich der Justizministerin, da sie heute hier auf der Ministerbank sitzt, nochmals unsere Forderung nach einer Herabsetzung der Strafmündigkeit bei Jugendlichen näher­bringen, da auch der Fall diese Woche in Klagenfurt gezeigt hat, was passieren kann, wenn Jugendliche, die wegen Straftaten amtsbekannt sind, zu – wenn sich der Vorwurf als wahr herausstellt – wirklich abscheulichen Taten greifen, und nichts, absolut nichts im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit sowie im Interesse dieses Jugendlichen selbst getan werden kann.

Es bestehen zwar diverse Möglichkeiten für Behörden, in solchen Fällen freiwillige Maßnahmen einzufordern, aber gerichtliche Schritte setzen kann man nicht, dies ist erst bei Strafmündigkeit ab dem Alter von 14 Jahren möglich. In diesem Sinne ist es notwendig, bei solchen Fällen – zum Schutz der Allgemeinheit sowie der Kinder bezie­hungsweise Jugendlichen selbst – Maßnahmen zu setzen und beispielsweise durch die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf unter 14 Jahre zu ermöglichen, dass hier eine Kombination von pädagogischer Betreuung und diversen gemeinnützigen Arbei­ten herbeigeführt werden kann. – Danke vielmals. (Beifall beim BZÖ.)

13.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die soeben von Kollegem Darmann eingebrachten neun Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, ein­gebracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Zentrales Register für Sexual­verbrecher

Vor über einem Jahr, am 03.05.2007, hat der Nationalrat mit überwältigender Mehrheit die Entschließung 19/E beschlossen. Mit dieser Entschließung formulierte der Nationalrat seinen unbedingten Willen, ein umfassendes und wirksames Berufsverbot für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künftiger Opfer einführen zu wollen.

Konsequenterweise muss neben dem dringend notwendigen Berufsverbot für Sexualstraftäter auch eine Möglichkeit für besorgte Bürger geschaffen werden, sich in


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