Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 118

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 04. Juni 2008

1. einen Bericht darüber zu übermitteln, welche Möglichkeiten bestehen, ein um­fassendes und wirksames Berufsverbot für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künftiger Opfer im Bereich des Bundes, der Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden und anderer juristischer Personen, soweit sie in Vollziehung der Gesetze handeln, in anerkannten Kirchen, Religionsgesellschaften und religiösen Bekenntnisgemein­schaf­ten, sowie in Vereinen und der Privatwirtschaft einzuführen und

2. einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung dieses Vorhabens, soweit es die Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes betrifft, zu übermitteln.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Bewusstseinsbildung und Verant­wortung für Unmündige

Der Inzestfall von Amstetten hat auf erschreckende Weise gezeigt, wie wichtig es ist, zum Wohle der Bevölkerung und insbesondere der Kinder, genauer Hin- und nicht Wegzuschauen. Neben dem Schutz der Kinder vor Übergriffen darf das Kindeswohl auf der anderen Seite des Rechts nicht außer Acht gelassen werden. Übergriffe von Kindern und Jugendlichen müssen gleichfalls verhindert werden und gefährdete oder straffällige Kinder und Jugendliche best-möglich in die Gesellschaft integriert werden.

Diese Maßnahmen verfolgen eine doppelte Zielrichtung und dienen, wie der Übergriff eines Zwölfjährigen auf eine Achtjährige in Kärnten in der letzten Woche gezeigt hat, letztlich auch dem Schutz der Kinder.

Im Laufe des vergangenen Jahres wurden exakt 33.068 Kinder und Jugendliche bei strafrechtlich relevantem Verhalten von den Sicherheitsbehörden aufgegriffen. Im Be­reich der Jugendkriminalität ist in manchen Bundesländern ein unfassbarer Anstieg zu verzeichnen: in Salzburg wurden gar um über ein Viertel mehr Anzeigen geschrieben, in Vorarlberg gab es ein Plus von 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Zahlen sind dringender Auftrag an die an der Gesetzgebung Beteiligten!

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die

1. die Möglichkeit schaffen, extrem gefährliche Kinder – ohne sie in Haft zu nehmen – zum Schutz der Bevölkerung kurzfristig zwangsweise anzuhalten, um sie einer intensiven Betreuung zu unterziehen,

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite