Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 120

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der

1. für die Begehung aller Arten von Straftaten an einem Kind einen besonderen, höheren Strafrahmen festlegt,

2. für sämtliche Sexualstraftaten eine erhebliche Anhebung des Strafrahmens vorsieht,

3. für Sexualstraftäter die bedingte Haftentlassung ausschließt und

4. für Sexualstraftäter und insbesondere Kinderschänder effektive und erforderlichen­falls lebenslange Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung und die Möglichkeit der Einweisung in Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher auch nach Haftende vorsieht.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend regelmäßige Untersuchungen von Kindern

Der Inzestfall von Amstetten hat das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gestellt. Es ist höchst bedauerlich, dass erst durch solch tragische Ereignisse eine periodisch aufflammende Diskussion über den Schutz von Kindern aufkommt. Das BZÖ kämpft dagegen permanent und ohne Unterlass für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!

Besonders der schockierende Fall des 17-monatigen Luca, der nach langem Martyrium qualvoll sterben musste, hat verdeutlicht, dass Kindern in unserer Gesellschaft ein zu geringer Wert beigemessen wird und sie zu wenig vor Rechtsbrechern geschützt werden. Bereits vor diesem schrecklichen Vorfall hat das BZÖ im letzten Jahr in zahlreichen Anträgen eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder gefordert.

Da Jugendschutz weitgehend Ländersache ist, gibt es österreichweit keine einheitliche Vor-gangsweise bei einer Meldung an das Jugendamt. Wiens Kinderanwältin Monika Pinterits fordert im Kampf gegen Gewalt an Kindern daher zu recht eigene Kinderschutz-Teams in Spitälern und eine bessere bundesweite Vernetzung aller Jugendämter. Gewalttätige Eltern wechseln erfahrungsgemäß oft Wohnsitz und Hausarzt, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden. Außerdem bleibt Gewalt gegen Kinder in der Familie bis zum 6. Lebensjahr, also dem Beginn der Schulpflicht, oft unentdeckt. Um dem entgegenzuwirken, ist die Einführung eines wirksamen Kontroll­instrumentes in Österreich notwendig: in Form einer vierteljährlichen verpflichtenden ärztlichen Untersuchung von Kindern bis zum Schuleintrittsalter – ähnlich den ärztlichen Untersuchungen von Neugeborenen, die im Mutter-Kind-Pass vermerkt werden – die über die E-Card an ein zentrales Melderegister gelangen, um Miss­handlungen durch die Eltern rechtzeitig erkennen und weitere Verletzungen verhindern zu können. Sollten zwei Termine ohne Angabe von Gründen versäumt werden, muss die Jugendwohlfahrt informiert und zum Einschreiten befugt werden. Darüber hinaus


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