Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 121

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sollte der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes und der Familienbeihilfe an die Durch­führung dieser Untersuchungen gekoppelt werden.

In dem deutschen Bundesland Hessen, welches eine derartige Untersuchungspflicht bereits umgesetzt hat, werden durchweg positive Erfahrungen damit gemacht, so dass Bayern und Nordrhein-Westfalen gerade im Gesetzgebungsverfahren hin zu einer entsprechenden Untersuchungspflicht sind und weitere Bundesländer eine Einführung der Untersuchungspflicht eruieren.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutze der Kinder in Österreich vor Gewalt einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der Eltern zu einer vierteljährlichen ärztlichen Untersuchung ihrer Kindern bis zum Schuleintrittsalter – ähnlich den ärztlichen Untersuchungen von Neugeborenen, die im Mutter-Kind-Pass vermerkt wer­den – verpflichtet und die Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Familien­beihilfe an die Einhaltung dieser Pflicht bindet.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Anzeigepflicht bei Gewalt gegen Kinder

Der Inzestfall von Amstetten hat das Schicksal von Kindern als Verbrechensopfer wieder in den Fokus des öffentlichen Interesses gestellt. Es ist höchst bedauerlich, dass erst durch solch tragische Ereignisse eine periodisch aufflammende Diskussion über den Schutz von Kindern aufkommt. Das BZÖ kämpft dagegen permanent und ohne Unterlass für die Rechte der Kinder und Jugendlichen!

Bereits im letzten Jahr hat das BZÖ in zahlreichen Anträgen eine wirksame Kontrolle zum Schutz der Kinder gefordert. Da Jugendschutz weitgehend Ländersache ist, gibt es österreichweit keine einheitliche Vorgangsweise bei einer Meldung an das Jugend­amt. Wiens Kinderanwältin Monika Pinterits fordert im Kampf gegen Gewalt an Kindern daher zu recht eigene Kinderschutz-Teams in Spitälern und eine bessere bundesweite Vernetzung aller Jugendämter. Gewalttätige Eltern wechseln erfahrungsgemäß oft Wohnsitz und Hausarzt, damit Gewaltexzesse nicht entdeckt werden.

Gewalt an Kindern, hat in Österreich in den letzten Jahren in der Tat unfassbare Ausmaße angenommen: Nach der Opfertabelle des Bundeskriminalamtes wurden im letzten Jahr mehr als 700 Verurteilung von Straftaten an unter Zehnjährigen statistisch erfasst. Kindern wird in Österreich Gewalt angetan, sie werden misshandelt und sogar getötet und die Behörden schauen zu beziehungsweise weg! Das muss ein Ende haben!

Dazu ist es nötig, eine bundesweite Vernetzung und Koordinierung der Landesjugend­wohlfahrtstellen zu schaffen, diesen ein wirksameres Eingreifen insbesondere in Fällen


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